Der Bundesrat wird kommende Woche die angepasste Eigenmittelverordnung präsentieren, welche die Grundlage für künftige Regelungen an systemrelevanten Banken bildet. Die UBS steht dabei im Fokus: Je nach Ausgestaltung der neuen Regeln könnte sie ihr Geschäftsmodell überdenken oder ihre Zukunft in der Schweiz hinterfragen müssen.
Die Debatte um das Eigenkapital der einzig verbliebenen international tätigen und systemrelevanten Grossbank nach dem Zusammenbruch der Credit Suisse nähert sich einer entscheidenden Phase. Nach Abschluss der Vernehmlassung stehen nun die Beratungen im National- und Ständerat an, die in eine Volksabstimmung münden könnten.
Die Regeln werden durch eine Verordnung des Bundesrats und eine parlamentarische Botschaft umgesetzt. Die Verordnung legt fest, welche Bilanzposten nicht mehr als Eigenkapital gelten sollen – darunter latente Steuerguthaben und Software. Diese Änderungen könnten in der Wirtschaftskommission des Ständerats am 4. Mai erörtert werden.
Die UBS spielt eine zentrale Rolle für die Schweizer Wirtschaft, doch ihre Grösse sorgt für Bedenken im Bund. Trotz ihrer Systemrelevanz wird insbesondere das internationale Geschäft der Bank als Risiko betrachtet, was auf frühere Interventionen des Bundes während der Finanzkrise 2008 verweist.
Die UBS, die als “too big to fail” gilt, soll nach neuen Massnahmen deutlich mehr Eigenkapital halten. Der Bund sieht darin eine Stärkung der Bankresilienz, doch die UBS argumentiert, dass diese Anforderungen ihre Wettbewerbsfähigkeit gefährden und zu höheren Kreditkosten führen würden. Um den Kapitalbedarf von geschätzt 22 Milliarden Dollar zu decken, müsste die Bank über Jahre Eigenkapital aufbauen.
Ein zentraler Konflikt besteht darin, dass die UBS Gewinne zur Expansion nutzen oder an Aktionäre verteilen möchte, während der Bund das Risiko für die Steuerzahler minimieren will. Die vollständige Kapitalunterlegung der Auslandtöchter würde die Bank besonders treffen.
Analysten vermuten, dass der zusätzliche Kapitalbedarf trotz Abwägungen bei Software und latenten Steuern erheblich bleiben könnte. Während eine Studie von BAK Economics negative Effekte auf Investitionstätigkeit prognostiziert, scheint der Bund an strengen Kapitalregeln für Auslandtöchter festzuhalten, während die Verordnung über latente Steueransprüche und Software Kompromissbereitschaft signalisiert.
Politiker wie Erich Ettlin hoffen auf einen Kompromiss bei der Verordnung. Sollte dies ausbleiben, könnte das Parlament noch Korrekturen vornehmen. Analysten von Morgan Stanley sehen eine Einigung bei der Verordnung als wahrscheinlicher an.