Die für die Lebensmittelschutz-Initiative eingereichten Unterschriften werden neu gezählt. Aktuelle Auswertungen zeigen rund 98’200 bescheinigte Unterschriften, was unter dem erforderlichen Ziel von 100’000 liegt. Das Initiativkomitee widerspricht dieser Einschätzung.
Es ist üblich, dass bei knappen Ergebnissen eine interdepartementale Nachzählung durchgeführt wird, so die Bundeskanzlei in ihrem Entscheid vom Freitag. Die Zählungen der Bundeskanzlei und einer zweiten Kontrolle nach dem Mehraugen-Prinzip ergaben rund 98’200 Unterschriften.
Von den bescheinigten 98’200 Unterschriften müssen eventuell für ungültig befundene abgezogen werden. Gemäss Bundeskanzlei könnten etwa 96’400 gültig sein, was unter dem nötigen Quorum von 100’000 liegt.
Das Komitee der Initiative «Für gentechnikfreie Lebensmittel» widerspricht diesen Zahlen. Laut Mitteilung seien Ende Februar 137’000 Unterschriften eingereicht worden, davon 104’015 beglaubigt. Tausende weitere lagen zur Prüfung in Gemeinden vor, so das Komitee.
Der Beglaubigungsprozess werde intern geprüft, teilte das Komitee weiter mit. Der externe Partner, der die Beglaubigung durchführte, unterstütze Initiativkomitees bereits seit vielen Jahren. Das Lebensmittelschutz-Komitee bietet vollumfängliche Unterstützung bei der Nachzählung an.
Gemäss Bundeskanzlei ist eine interdepartementale Zusatzzählung erforderlich, wenn die Zahl gültiger Unterschriften zwischen 95’000 und 101’000 liegt. Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern von sechs nicht zuständigen Departementen muss sich ans Zählen machen; das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) ist dabei nicht beteiligt. Die Nachzählung soll voraussichtlich am 7. April beginnen.