Laut einem Bericht der «Weltwoche» sollen sich eine Bundesrichterin und ein Bundesrichter in einer Liebesbeziehung befunden haben, die potenziell gegen das Gesetz verstossen könnte. Das Bundesgericht bestätigte auf Anfrage, dass zwischen den beiden Richtern zuletzt für einen gewissen Zeitraum eine Beziehung existierte. Es bleibt unklar, ob damit rechtliche Regelungen verletzt wurden. Nach dem Bundesgerichtsgesetz ist es zwei Bundesrichtern untersagt, in einer dauerhaften Lebensgemeinschaft zu leben.
Obwohl ein Verstoss möglich wäre, können die Richter während ihrer Amtszeit nicht bestraft werden, da dafür derzeit keine rechtlichen Mittel bestehen. Im Parlament wird über einen entsprechenden Vorstoss nachgedacht.