Eine neu veröffentlichte Studie zeigt, dass Schweizer Mieter selten ihr Recht auf eine niedrigere Miete durchsetzen. In Luzern jedoch scheint sich dies zu ändern, wie der lokale Mieterverband feststellt.
Die Zürcher Kantonalbank weist mit ihrem Altbestandesmietindex darauf hin, dass etwa die Hälfte der Schweizer Mieter von einer Senkung des Referenzzinssatzes profitieren könnte. Trotzdem haben laut Bank nur 12 Prozent dieser Personen ihre Miete reduziert. Michael Töngi, Vizepräsident des Schweizer Mieterinnen- und Mieterverbands und Grünen-Nationalrat aus Luzern, erklärt gegenüber zentralplus, dass seit Jahren die Senkungen nicht automatisch erfolgten.
Der hypothekarische Referenzzinssatz, der seit 2008 quartalsweise angepasst wird, hätte eine Mietzinsreduktion von 2,91 Prozent bei einer Abnahme um 0,25 Prozent erforderlich gemacht. Doch Töngi kritisiert: Die Vermieter reagierten nicht und Mieter mussten die Senkungen einklagen. Auch das neue Mietbarometer des Schweizer Mieterverbands bestätigt ähnliche Zahlen und hebt hervor, dass Rechte zwar existieren, aber oft ungenutzt bleiben.
In Luzern zeigt sich eine positive Entwicklung: Mario Stübi, Präsident des lokalen Mieterverbands, berichtet von einer steigenden Nachfrage nach Beratung bei Senkungsbegehren. Er führt dies auf den schwankenden Referenzzinssatz und einen kulturellen Wandel zurück. Laut Stübi sind Ängste vor Rachekündigungen unbegründet, da solche vom Mietrecht explizit verboten werden.
Der hypothekarische Referenzzinssatz liegt seit Herbst auf einem Tiefstand von 1,25 Prozent und wurde seither nicht mehr angepasst. Mieter mit höherem Zins im Vertrag könnten eine Mietzinsreduktion einfordern; allerdings können Vermieterinnen gestiegene Kosten geltend machen. Der Mieterverband rät daher zur genauen Informationsbeschaffung vor der Einreichung eines Senkungsbegehrens.
Wenn Vermieter auf ein schriftliches Herabsetzungsbegehren nicht reagieren, können Mieter innerhalb von 30 Tagen bei der Schlichtungsbehörde vorsprechen. Diese war in den letzten Jahren stark gefragt und zeigt das wachsende Selbstbewusstsein der Luzerner Mieter.
Auch die Anfechtung des Anfangsmietzinses nimmt zu: Seit 2021 gilt im Kanton Luzern eine Formularpflicht, um Missbräuchlichkeiten einzuschätzen. Im Jahr 2024 wurden 39 Fälle registriert. Daniel Gähwiler, Co-Geschäftsleiter des Mieterverbands, sieht in dieser Entwicklung einen positiven Trend: Mieterinnen und Mieter lassen sich nicht mehr alles gefallen.
Quellenangaben: Bericht der Zürcher Kantonalbank, zentralplus-Medienarchiv, schriftlicher Austausch mit Mario Stübi.