Der Nationalrat hat entschieden, dass alle Kantone die individuelle Prämienverbilligungsansprüche ihrer Versicherten automatisch überprüfen sollen. Bei fehlendem Verzicht der Versicherten ist eine direkte Auszahlung vorgesehen. Diese Forderung wurde in einer Motion von Patrick Hässig (GLP/ZH) umgesetzt, die am Mittwoch mit 100 zu 92 Stimmen bei vier Enthaltungen angenommen wurde. Unterstützt wurde der Vorstoss von den Fraktionen SP, Mitte, FDP, Grüne und GLP. Nun liegt das weitere Verfahren beim Ständerat in Zug. Sollte er ebenfalls zustimmen, wäre eine Anpassung des Krankenversicherungsgesetzes durch den Bundesrat erforderlich.
Hässig betonte, dass bereits sieben Kantone diese Praxis umsetzten und dies auf nationaler Ebene problemlos möglich sei. Dies würde auch zu einem Bürokratieabbau führen. Für viele Menschen stelle das fristgerechte Einreichen eines Antrags eine erhebliche Hürde dar, so Hässig weiter, insbesondere für diejenigen, die am dringendsten auf finanzielle Entlastung angewiesen seien.
Elisabeth Baume-Schneider, Sozialministerin im Namen des Bundesrats, widersprach dem Vorstoss. Sie argumentierte, dass dies in die Autonomie der Kantone bei der Ausgestaltung ihrer Prämienverbilligungssysteme eingreifen würde und sei daher unangebracht. Darüber hinaus würden Versicherte seit Anfang 2026 durch das Inkrafttreten des Gegenvorschlags zur Prämienentlastungsinitiative mehr Entlastungen erfahren.