Valeria Wieser berichtet von den geplanten Änderungen für das beliebte Ausflugsziel, die Besenbeiz Sihlmatt in Menzingen. Derzeit liegt ein Baugesuch des Eigentümers vor, der aus Zürich stammt und seit längerem in Neuseeland lebt. Er möchte seine Gebäude aus dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) herauslösen. Das BGBB gilt für Landmassen von mehr als 2500 Quadratmetern, die landwirtschaftlich genutzt werden und schützt den Verkauf an Personen, die es selbst bewirtschaften wollen. Der Eigentümer plant eine Abparzellierung seiner Anlage: Restaurant mit Wohnung, Scheune, Kleintierstall und Fischzucht sollen zu eigenständigen Parzellen werden.
Im Februar 2023 führte die Baudirektion einen Augenschein durch und bemängelte verschiedene Aspekte, wie nicht genehmigte Aussenplätze des Restaurants und unerlaubten Bar-Bereich in der Scheune. Auch fehlt es an Bewilligungen für Kinderspielbereiche und Parkplätze. Zudem sind die Abwasseranlagen seit 2018 nicht mehr konform.
Michael Riboni, Leiter von Agriexpert, erklärt generell, dass Entlassungen aus dem BGBB oft bei Betrieben vorkommen, die aufgrund ungünstiger Strukturen nicht erhalten werden können. Auch gemischt genutzte Grundstücke sehen solche Abtrennungen vor.
Trotz der geplanten Änderungen versichert die Rechtsvertretung des Eigentümers, dass sich für Gäste nichts ändern wird. Wander- und Forellenliebhaber können aufatmen: Ein Nutzungskonzept garantiert die Fortführung des Betriebs als öffentlich zugängliche Gastwirtschaft mit Verzehrgelegenheiten im Innen- und Aussenbereich, geöffnet von April bis Oktober, mit dem Vorbehalt möglicher Öffnungen auch in den Wintermonaten.