Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat sich für den Prozess gegen Ousman Sonko, ehemaliger Innenminister Gambias, auf zwölf Verhandlungstage und sieben Reservetage festgelegt. Im Jahr 2024 wurde er bereits wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen zu einer 20-jährigen Haftstrafe verurteilt. Nun steht die zweite Instanz vor der Berufungskammer, deren Entscheidung noch ans Bundesgericht weitergezogen werden kann.
Während des ersten Verfahrens wurden mutmaßliche Opfer aus Gambia eingeflogen und in Hotels untergebracht; Gratisanwälte standen ihnen zur Verfügung. Die Kosten trug der Steuerzahler, während einige Gambier nun die Reisekosten selbst finanzieren können.
In dieser Woche wurde ein Zeuge aus Gambia via Videoübertragung befragt, wofür das Bundesamt für Polizei (Fedpol) Beamte mit einem Challenger-Jet der Luftwaffe entsandte. Die Flugstunde kostete 7500 Franken, was die Gesamtkosten auf rund 90’000 Franken ansteigen lässt.
Nach der Einvernahme planten die Schweizer Polizisten in Gambia, ihre Osterferien zu verbringen und kehren erst nächste Woche zurück. Ob sie für den Rückflug den Jet nutzen oder einen Linienflug bevorzugen, ist noch unklar.
Die größten Kosten entstehen durch Anwaltshonorare: In der ersten Instanz beliefen sich diese auf 1,4 Millionen Franken für die Opfer und Privatkläger. Sonkos Verteidiger Philippe Currat forderte 2,2 Millionen Franken, wurde aber mit knapp 1,1 Millionen entlohnt.
Currat hatte unzählige Arbeitsstunden seines Praktikanten falsch abgerechnet und Übersetzungsleistungen zum Anwalts- statt zum Übersetzertarif berechnet. Auch bezog er Zahlungen für Tage, an denen er krank war. Für den Berufungsprozess reiste er mit drei weiteren Juristen an.
Der erste Prozess kostete fast 3,4 Millionen Franken; die Haftzeit Sonkos beläuft sich bei einer Schätzung von 300 Franken pro Tag auf eine Million Franken. Die Gesamtkosten des Verfahrens in zweiter Instanz könnten mindestens sechs Millionen betragen.
Dass die Schweiz diese Kosten trägt, ist umstritten. Während seiner Zeit unter Diktator Yahya Jammeh war Sonko Polizeichef und Innenminister. Nachdem er 2016 entlassen wurde, floh er ins Senegal und später nach Schweden, wo sein Asylgesuch abgelehnt wurde.
Er reiste daraufhin in die Schweiz, wo ihm für einige Wochen Unterschlupf gewährt wurde. Eine Rundschau-Ausgabe brachte den Fall ans Licht, worauf Sonko festgenommen und von Trial International angezeigt wurde.
Anstatt Sonko in der Schweiz zu verurteilen, hätte man ihn nach Gambia ausweisen können. Dort läuft ein Prozess gegen Mitglieder des Jammeh-Regimes. Die Bundesanwaltschaft stützte sich stark auf die Arbeit einer gambischen Wahrheitskommission.
Es bleibt fraglich, ob Sonko tatsächlich so mittellos ist wie behauptet: Er führte bei seiner Verhaftung Bargeld im Wert von 14’000 Franken mit. Sein Handeln in Bellinzona deutet darauf hin, dass er verdeckte finanzielle Mittel hat. Sollte Sonko rechtskräftig verurteilt werden, müsste er die Anwaltskosten eventuell dem Staat zurückzahlen.