Marc Sieger berichtet, dass die Abschaffung des Eigenmietwerts für Zweitliegenschaften im Kanton Luzern zu Überlegungen führt, eine neue Objektsteuer einzuführen. Die Regierung sieht jedoch wenig Bedarf dafür. Nachdem das Stimmvolk Ende September 2025 für den Wegfall der Eigenmietwertbesteuerung gestimmt hatte, forderten Motionäre die Prüfung einer neuen Steuer, um Gemeinden zu entschädigen, die nun mit Mindereinnahmen konfrontiert sind. Der kantonale Einnahmenausfall wird auf 2 bis 2,5 Millionen Franken geschätzt. Betroffen von signifikanten Einbußen sind vor allem fünf Gemeinden: Escholzmatt-Marbach, Flühli, Romoos, Vitznau und Weggis, wobei die Mindereinnahmen zwischen 30’000 und 160’000 Franken liegen. Die Regierung hält jedoch eine neue Objektsteuer für nicht erforderlich, da die Ausfälle als «marginal» gelten und zusätzliche Kosten durch Personal und Umsetzung entstehen würden. Außerdem könnte es zu einer Übersteuerung im Hypotherkarzinsumfeld kommen. Die Regierung empfiehlt daher die Ablehnung der Motion.