Klarheit über die Umsetzung der Reform der Wohneigentumsbesteuerung schafft die Landesregierung nun, ein halbes Jahr nach dem deutlichen Urnengutachten. Infolge der Abstimmung konsultierte der Bund die Finanzdirektorenkonferenz der Kantone, um genügend Vorbereitungszeit zu gewährleisten, wie Finanzministerin Karin Keller-Sutter Ende September erklärte.
Die Regierungskonferenz der Gebirgskantone bevorzugt eine Einführung nicht vor Anfang 2030. Um Mindereinnahmen auszugleichen, ist die Möglichkeit einer Objektsteuer für Zweitliegenschaften vorgesehen. Die Komplexität dieser Maßnahme sei jedoch rechtlich und politisch höher als im Abstimmungskampf dargestellt wurde, so die Gebirgskantone.
Es gehe nicht um Verzögerungen, sondern um Sorgfalt. Eine saubere rechtliche Untermauerung und Integration ins bestehende Steuersystem sind erforderlich, um potenzielle Angriffsflächen zu vermeiden.
Der Bundesrat schreibt, dass die Abschaffung des Eigenmietwerts bereits ab 2028 hätte erfolgen können. Eine Einführung ein Jahr später gewährt den Kantonen ausreichend Zeit für eine Umsetzung auf kantonaler und/oder kommunaler Ebene.
Noch ist in einigen Kantonen offen, ob eine Objektsteuer eingeführt wird. Bern, Uri und Graubünden überlegen, die Steuer bei Zweitwohnungen einzuführen; Gemeinden können selbst entscheiden.
Der Luzerner Regierungsrat sieht keine Notwendigkeit, Gemeinden bei Steuerausfällen durch die Abschaffung des Eigenmietwerts zu unterstützen. Die Einführung einer Sondersteuer auf Zweitliegenschaften sei aus seiner Sicht unverhältnismäßig.
Ab dem 1. Januar 2029 entfallen mit der Umsetzung des neuen Steuerregimes sowohl die Besteuerung des Eigenmietwerts als auch der Abzug von Liegenschaftsunterhaltskosten bei Bund, Kantonen und Gemeinden. Diese bleiben jedoch für vermietetes oder verpachtetes Wohneigentum erhalten.
Schuldzinsen sind nur noch im Verhältnis zum Wert der vermieteten oder verpachteten Liegenschaften zum gesamten Vermögen abzugsfähig. Ersterwerber in der Schweiz profitieren von einem zeitlich und betragsmäßig begrenzten Abzug für Schuldzinsen.
Bei der direkten Bundessteuer entfallen die Energiespar- und Umweltschutzabzüge, während Kantone diese weiterhin aufrechterhalten können, wenn auch zeitlich begrenzt.
SRF 4 News, 1.4.2026, 11 Uhr