Stadt St. Gallen, 02.04.2026 – 12:00
Das Schweizer Aussendepartement ist verpflichtet, das Rückführungsgesuch eines mutmasslich im Irak festgehaltenen Schweizer IS-Kämpfers erneut zu überprüfen, wie das Bundesverwaltungsgericht entschied. Dem Mann droht die Todesstrafe.
Der Westschweizer reiste 2015 nach Syrien und soll sich der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) angeschlossen haben.
Im Jahr 2019 wurde er von den Syrian Democratic Forces, einem kurdisch geführten Militärbündnis in Nord- und Ostsyrien, festgenommen und inhaftiert.
Die konsularische Direktion des Aussendepartements hatte im September 2025 ein Rückführungsgesuch abgelehnt. Dies geht aus der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hervor.
Da anzunehmen ist, dass der Mann mittlerweile ins Al-Karkh-Zentralgefängnis in Bagdad überstellt wurde, muss das Gesuch neu geprüft werden. Im Irak drohen IS-Kämpfern nach Verurteilung die Todesstrafe.