In der Schweiz steigt die Belastung vieler Haushalte durch anhaltend hohe Mieten, während bezahlbarer Wohnraum knapp bleibt. Eva Bachofner, eine renommierte Mietrechtsexpertin und Gerichtspräsidentin am Zivilgericht Basel-Stadt, widerspricht der Ansicht, das Mietrecht schütze Mieter nicht ausreichend.
Juristin und Lehrbeauftragte für Mietrecht an den Universitäten Bern und Basel, Bachofner betont, dass viele Regeln des Mietrechts tatsächlich die Rechte von Mietern stärken. Sie weist darauf hin, dass Mieterinnen und Mieter das Recht haben, Kündigungen anzufechten oder den Mietzins auf Missbräuchlichkeit überprüfen zu lassen.
Obwohl fast 40 Prozent der Befragten etwa ein Drittel ihres Einkommens für die Miete ausgeben, sieht Bachofner im Mietrecht selbst keine Lösung für diese Belastung. Sie schlägt vor, dass eine automatische Überprüfung des Anfangsmietzinses zu einer unverhältnismässigen Zunahme von Schlichtungsverfahren führen würde.
Eine Umfrage zeigt, dass 70 Prozent der Befragten das Gefühl haben, das Mietrecht sei zugunsten der Vermieter ausgelegt. Bachofner argumentiert jedoch, dass dieses Ungleichgewicht eher wirtschaftlicher Natur sei und weniger auf dem Recht selbst basiere. Sie erklärt, dass Mieter oft den Wunsch nach absolutem Schutz hegen, was zu einem Missverständnis über die Funktion des Mietrechts führen kann.
Ein Beispiel hierfür sind Leerkündigungen, bei denen Vermieter eine Renovierung in unbesetztem Zustand anstreben. Auch wenn Mieter sich dadurch benachteiligt fühlen, ist dies rechtlich zulässig und nicht als missbräuchlich zu betrachten.
Um das Gefühl der Ohnmacht unter Mietern zu mindern, empfiehlt Bachofner, mehr von den vorhandenen Rechten Gebrauch zu machen. Die Mietschlichtungsstelle bietet hierzu mit einem einfachen und kostenlosen Verfahren eine niederschwellige Möglichkeit.
Das Interview führte Ruth Wittwer für SRF News am 31. März 2026.