Nach fast anderthalb Jahren wird das Staatssekretariat für Migration (SEM) ab Mai wieder individuell über die Asylgesuche von syrischen Bürgerinnen und Bürgern entscheiden. Der Bund berichtet, dass das SEM die Entwicklungen in Syrien seit dem Sturz der Regierung von Bashar al-Assad im Dezember 2024 genau beobachtet habe, wodurch eine Aktualisierung der Asylpraxis erfolgte. Es wird jedes Asylgesuch einzeln geprüft; aktuell sind etwa 850 solcher Anträge anhängig.
Es wird erwartet, dass nicht länger in allen Teilen Syriens allgemeine Gewalt herrscht. Unter spezifischen Umständen könnte daher eine Rückkehrerlaubnis in bestimmte Regionen des Landes erteilt werden.