Nach einer Mitteilung der Kantonspolizei Basel-Stadt wurden die betroffenen drei Beamten während des laufenden Verfahrens beurlaubt. Diese Entscheidung traf Polizeikommandant Thomas Würgler nach Einhaltung des rechtlichen Gehörs.
In einem kürzlich abgeschlossenen Prozess verhängte das Strafgericht Basel-Stadt gegen einen Polizisten wegen Gefährdung des Lebens, mehrfacher einfacher Körperverletzung und Amtsmissbrauch eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Der Beamte hatte zwei Asylbewerber auf der Dreirosenanlage sowie im Polizeiposten Clara misshandelt, wovon er freigesprochen wurde.
Nun stehen drei weitere Polizisten unter Verdacht des Amtsmissbrauchs und Falschaussage, nachdem sie während der Verhandlung angaben, sich nicht an solche Vorfälle zu erinnern. Sie beteuerten zudem, bei einer hypothetischen Situation eingegriffen zu haben.
Die Kantonspolizei äußert in ihrer Stellungnahme, dass das eindeutige Urteil gegen den verurteilten Kollegen sowie die Aussagen der drei Beamten einen öffentlichen Eindruck von Schweigepflicht und dem Decken interner Vergehen erweckt hätten.
Sollten sich diese Vorwürfe bestätigen, stellt dies eine gravierende Missachtung des polizeilichen Gelübdes sowie der Werte und Integrität dar. Das gegen den verurteilten Polizisten ergangene Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Alle Beteiligten sind bis zur Rechtskraft von der Unschuldsvermutung geschützt.
SRF 4 News, 02.04.2026, 17 Uhr; srf/horm; hosb; liea; stol