Autor: Isabelle Dahinden
Die Gemeinde Sursee hat am Treffen der Einwohnergemeindeversammlung ohne jegliche Gegenstimmen zwei bedeutende Reglementänderungen verabschiedet. Laut den Veröffentlichungen der Abstimmungsergebnisse haben die Stimmberechtigten einstimmig zugestimmt.
Zunächst wurde eine Teilrevision des Bau- und Zonenreglements gutgeheissen, um den Gegenvorschlag zur Solar-Initiative umzusetzen, der bereits von der Stimmbevölkerung angenommen wurde (zentralplus berichtete). Zukünftig müssen Neubauten sowie Dachsanierungen das Potenzial zur Stromerzeugung “angemessen” nutzen. Das impliziert meistens die Installation einer Solaranlage.
Die Vorlage sieht jedoch Ausnahmen vor: Bauherrinnen und Bauherren können eine Ersatzabgabe zahlen, falls der Bau einer Solaranlage als unverhältnismässig betrachtet wird. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich die Anlage nicht innert 20 Jahren amortisieren lässt.
Ein weiterer Bestandteil der Revision ist die Pflicht zur Begrünung von nicht begehbaren Flachdächern, selbst bei bestehender Solaranlageninstallation. Mit dieser Regelung zielt Sursee darauf ab, die Nutzung erneuerbarer Energien auf Dächern zu erhöhen.
Auch eine Revision des Strassenreglements wurde einstimmig angenommen. Gemäss Stimmrechtsgesetz ist es innerhalb von zehn Tagen nach der Gemeindeversammlung möglich, beim Regierungsrat des Kantons Luzern schriftlich Stimmrechtsbeschwerde gegen die Beschlüsse einzulegen.
Verwendete Quellen:
Ergebnisse der Einwohnergemeindeversammlung in Sursee. Weitere Quellen: Weniger Quellen anzeigen.