Ein US-Bezirksgericht in New Mexico hat Meta eine Geldstrafe auferlegt, die unter den geforderten zwei Milliarden Dollar des Staatsanwalts Raul Torrez liegt. Torrez hatte das Verfahren angestrengt und argumentiert, dass die Strafe auf der Anzahl junger Nutzer von Facebook und Instagram basieren sollte, was in New Mexico etwa 200’000 Personen entspricht.
Kurz nach Bekanntgabe des Urteils kündigte ein Meta-Sprecher an, Berufung einzulegen. Der Konzern betonte sein Engagement für den Schutz der Nutzer und wies darauf hin, dass er transparent in Bezug auf die Schwierigkeiten bei der Identifizierung und Sperrung bösartiger Accounts und Inhalte sei. Zu Meta gehören Plattformen wie Facebook, Instagram und WhatsApp.
Linda Singer, Anwältin des Staatsanwalts, kritisierte Meta während ihrer Argumentation am Montag dafür, über die Massnahmen zum Schutz Minderjähriger falsch informiert zu haben. Sie warf dem Unternehmen vor, absichtlich den exzessiven Gebrauch seiner Plattformen durch Jugendliche gefördert zu haben, obwohl Meta sich der möglichen negativen Auswirkungen bewusst gewesen sei.
Diese Vorwürfe ähnelten denen in einem laufenden Prozess gegen Meta und Google in Los Angeles. In diesem Fall verlangt eine junge Frau Schadenersatz, da sie die Anwendungen der Unternehmen so gestaltet sehen will, dass Nutzer möglichst lange engagiert werden. Sie gibt an, durch den Gebrauch von Instagram und YouTube unter Depressionen, Angstzuständen und Selbstbildstörungen gelitten zu haben.
Bisher waren Betreiber sozialer Netzwerke in den USA durch Gesetze geschützt, die sie von der Haftung für Nutzerinhalte entbanden. In beiden Verfahren – in Santa Fe und Los Angeles – verfolgen die Kläger eine neue Strategie, indem sie die bewusste Gestaltung süchtig machender Plattformen den Unternehmen vorwerfen.
Diese Prozesse gelten als wegweisend für zahlreiche ähnliche Fälle im ganzen Land. Vor der Urteilsverkündung hatte ein Sprecher von Meta behauptet, dass das Gericht die Beweisführung des Staatsanwalts nicht anerkannt habe. Nach dem Urteil betonte der Sprecher erneut den Einsatz von Meta zum Schutz Jugendlicher im Internet und äußerte Zuversicht.
Neben der Berufung muss dieser Fall eine weitere Phase durchlaufen, in der die Ansicht des Staatsanwalts geprüft wird, dass Meta sich der Störung der öffentlichen Ordnung schuldig gemacht habe.
SRF4 News, 25.03.26, 6.30 Uhr; sda/afp/mcep; stol