Vor Gericht zeigt sich die Frau reuig, doch es folgt ein Eklat.
Der Staatsanwalt bezeichnet im Plädoyer vor dem Bezirksgericht Horgen das Verhalten der Angeklagten als erstaunlich gerissen und erschreckend. Die 33-jährige Schweizerin, verheiratet und Versicherungsspezialistin von Beruf, war bereits zuvor wegen gewerbsmässigen Betrugs mit einer Datenverarbeitungsanlage sowie weiteren Delikten zu 30 Monaten Freiheitsstrafe teilbedingt verurteilt worden. Sie hatte sechs dieser Monate in Halbgefangenschaft verbüsst, nachdem das Bezirksgericht Baden im Juni 2020 das Urteil gefällt hatte.
Neben einer Vorstrafe wegen Urkundenfälschung aus Juli 2022 – sie manipulierte ein Arztzeugnis – verbrachte die Frau von Oktober 2021 bis April 2022 erneut sechs Monate in Halbgefangenschaft. Trotzdem setzte sie ihre kriminellen Aktivitäten vor und nach ihrer Inhaftierung fort.
Die Angeklagte hatte während der Zeit von Januar 2018 bis Juni 2022 bei einer Versicherung gearbeitet, wo sie Zahlungen bis zu einem Betrag von 20 000 Franken selbständig verarbeiten konnte. Sie löste dabei 87 unberechtigte Überweisungen im Gesamtwert von 261 000 Franken aus, wovon ein Teil direkt ihr zugutekam. Weitere 73 Überweisungen flossen auf Konten in Italien.
Zudem war sie zwischen Januar 2018 und Juni 2023 bei einer Apotheke beschäftigt, druckte ohne Grundlage 331 Rückforderungsbelege und Quittungen aus und bereicherte sich um 143 000 Franken. Der Staatsanwalt vermutet, dass sie diese Mittel für einen luxuriösen Lebensstil, unter anderem den Kauf eines Mercedes AMG S., verwendete.
Er beantragt den Widerruf aller bedingten Vorstrafen und eine Gesamtstrafe von sechs Jahren Freiheitsstrafe. Außerdem soll die Frau ein fünf Jahre dauerndes Berufsverbot erhalten, um Zahlungen vorzunehmen.
Bei ihrer Befragung gesteht sie ihre Taten, gibt jedoch an, unter Druck ihres ehemaligen sizilianischen Lebenspartners gehandelt zu haben, der Gewalt drohte. Nach einer Trennung im Dezember 2020 habe sie aus Angst vor Schulden weitergemacht. Der Staatsanwalt sieht darin Schutzbehauptungen und hält die Delikte für selbstinitiiert.
Der amtliche Verteidiger argumentiert mit einem Notstand aufgrund psychischen Drucks, verlangt jedoch trotz Geständnis einen Freispruch, da das Anklageprinzip angeblich verletzt wurde. Der Gerichtsvorsitzende weist darauf hin, dass die Frau geständig ist und der Notstand nur für Teilstraftaten relevant sei.
Nach einer Beratungspause wird ein neuer amtlicher Verteidiger bestellt, da das Gericht eine unzureichende Verteidigung feststellte. Die Prozessführung zeigt die Bedeutung des Widerrufs von Vorstrafen und eines Tätigkeitsverbots auf. Der Richter betont, dass der Anwalt sich mit dem Strafmass hätte auseinandersetzen müssen, was ihm unterlassen hatte.
Die Angeklagte ist weiterhin in ihrem neuen Job als Versicherungsfachfrau tätig, ohne Zahlungsbefugnis. Sie hat ihre Eltern wiedergesehen und begonnen, Schulden abzutragen.