Obwohl die endgültige Zustimmung des Parlaments noch fehlt, ist ein Verbot von Knallkörpern in der Schweiz sehr wahrscheinlich. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur der Kantone (CSEC-S) unterstützt den indirekten Gegenvorschlag, der bereits vom Nationalrat angenommen wurde und dieses Verbot vorsieht, gegenüber der Volksinitiative zur Beschränkung von Feuerwerk. Laut einem heutigen Parlamentsdienstbericht schlägt die CSEC-S auch vor, die Initiative abzulehnen. Dennoch möchte sie, wie der Nationalrat, Knallkörper verbieten, die ausschließlich dazu dienen, einen lauten Knall zu erzeugen. Ähnlich dem Nationalrat will die Kommission auf eine Erweiterung der Pflicht zur Erlangung einer Genehmigung für große Feuerwerkskategorien wie F3 verzichten (z.B. große Raketen). Eine Minderheit besteht jedoch auf dieser Notwendigkeit. Auf einem Punkt unterscheidet sich die CSEC-S vom Nationalrat: Mit 5 zu 4 Stimmen schlägt sie vor, das Abbrennen von Feuerwerken mit mittlerem oder hohem Risiko einer kantonalen Genehmigungspflicht zu unterwerfen. Am 11. Dezember hatte der Nationalrat den indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Für eine Einschränkung des Feuerwerks“ mit 97 zu 85 Stimmen (sieben Enthaltungen) angenommen. Die im November 2023 eingereichte Initiative fordert einen besseren Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt vor Lärm und damit verbundenen Emissionen. Sie will den Verkauf und die private Nutzung außer für lautlose Feuerwerke wie Bengalos oder Vulkane verbieten. Ausnahmen sind für überregionale Großveranstaltungen vorgesehen, beispielsweise für 1.-August-Feiern, basierend auf kantonalen Sondergenehmigungen. Während der Plenumsdiskussionen hatte sich fast die gesamte Versammlung gegen die Initiative ausgesprochen. Um jedoch auf die Bevölkerungsbedenken zu reagieren – laut einer Umfrage würden diese die Initiative befürworten – wurde ein Gesetzesgegenvorschlag gewählt. Dieser verzichtet auf ein allgemeines Verbot, verbietet aber Knallkörper ohne visuelle Effekte. Sowohl UDC als auch PLR leisteten vergeblichen Widerstand gegen diesen Alternativvorschlag, da dieser ihrer Meinung nach ebenfalls zu weit ging.