Crans-Montana, 22.04.2026 – 04:16
Infolge der Verunsicherung durch hohe Spitalrechnungen für italienische Betroffene des Brandes in Crans-Montana hat der Kanton Wallis Beruhigung versprochen.
Kopien von Rechnungen für die Behandlung dreier Verletzter, mit Beträgen zwischen 17.000 und 66.800 Franken, wurden den Familien zugestellt und lösten Besorgnis aus. Der Kanton Wallis klärte nun auf: Die Familien müssen diese Kosten nicht selbst tragen. “Die im Spital Wallis erbrachten Leistungen gehen nicht zulasten der Familien”, erklärte die Gesundheitsdienststelle des Kantons gegenüber Keystone-SDA.
Frühere Mitteilungen an die Betroffenen Ende Februar bis Anfang März hatten sie über das Vorgehen informiert, dass solche Rechnungen nicht zahlungspflichtig seien.
Die Rechnungen wurden der gemeinsamen Einrichtung KVG zugeleitet, welche mit italienischen Versicherern und Verbindungsstellen die Kostenverteilung klärt. Bleiben Beträge offen, werden diese von Opferhilfestellen gemäß dem Opferhilfegesetz übernommen.
“In keinem Fall haben die Familien medizinische Rechnungen zu bezahlen”, betonte der Kanton Wallis und wollte damit Missverständnisse zwischen Italien und der Schweiz vermeiden. Alle Rechnungen seien gemäß Abkommen weitergeleitet worden: für Schweizer Patienten an Versicherer, für europäische Patienten an die Krankenversicherung.
Die zugestellten Dokumente sind nur Kopien zum Informationszweck, wie es das Schweizer Gesetz vorsieht.
Nach einem Telefonat zwischen dem Walliser Staatsratspräsident Mathias Reynard und Italiens Botschafter Gian Lorenzo Cornado ist ein Treffen am Freitag geplant, um Missverständnisse auszuräumen. Ministerpräsidentin Giorgia Meloni äußerte sich ebenfalls besorgt über die Kostenübernahme.
Der Kanton Wallis leitet im Auftrag des Bundes Soforthilfen von 50.000 Franken pro Opfer aus, finanziert zunächst selbst und erhält später eine Rückzahlung vom Bund.
Eine eigene Soforthilfe in Höhe von 10.000 Franken wurde bereits an Opfer und deren Angehörige ausgezahlt; Kontaktaufnahmen zur Abwicklung laufen.
Betroffene werden kontaktiert, um die Auszahlungsmodalitäten zu klären und Anspruchsberechtigte festzustellen.