Die Entscheidung über das Schicksal des Spitals Wetzikon steht unmittelbar bevor, da es durch einen Neubau in eine existenzielle Krise geraten ist. In wenigen Wochen wird auf einer Gläubigerversammlung entschieden, ob die Schulden von geschätzten 160 bis 180 Millionen Franken erlassen werden sollen. Ein Scheitern dieser Maßnahme würde den Konkurs des Regionalspitals bedeuten.
Die Investorengruppe um Gregor Greber, welche in der Krise Anleihen des Spitals aufgekauft hat und für das Konkursszenario eintritt, wird erneut aktiv. Sie nutzte die Plattform von «Inside Paradeplatz», um ihre Position zu stärken. Bei einer Versammlung im Herbst zeigte sich, dass Grebers Gruppe mit anderen Gläubigern verbündet ist. Sollte mehr als ein Drittel der Forderungen gegen den Schuldenschnitt stimmen, setzt sich die Konkursposition durch.
Gleichzeitig versuchen die Eigentümergemeinden des Spitals auf zwei Ebenen, das drohende Ende abzuwenden. Sie haben beschlossen, an einer außerordentlichen Versammlung eine Kapitalerhöhung von bis zu 50 Millionen Franken durchzusetzen – ein essenzieller Teil ihres Sanierungsplans. Dies würde die Tilgung bestehender Schulden mit verfügbaren liquiden Mitteln ermöglichen und ist für den Nachlassvertrag mit den Gläubigern entscheidend. Ein Defizit von 3 Millionen Franken bleibt jedoch, da Bubikon als einzige der zwölf Aktionärsgemeinden gegen die Kapitalerhöhung gestimmt hat.
Ein weiteres Zugeständnis blieb aus: Die Zürcher Kantonsregierung lehnte eine Staatsgarantie ab, mit der das Spital 50 Millionen Franken aufnehmen wollte. Diese Ablehnung war erwartet worden, da die Regierung argumentiert hatte, dass Wetzikon nicht unverzichtbar für die kantonale Versorgung sei.
Die Spitalleitung hatte versucht, die Fertigstellung des Neubaus zu rechtfertigen, dessen Bau das finanzielle Ungleichgewicht ausgelöst hat. Obwohl sie betonte, dass der Abschluss wirtschaftlich und ökologisch sinnvoller sei als Investitionen in den Altbau, blieb die Haltung der Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli bestehen, die eine Unterstützung ablehnte.
Die Aktionärsgemeinden hatten im Februar einen Antrag auf finanzielle Hilfe eingereicht. Die Zürcher Regierung bekräftigte jedoch ihre Position, dass nur dann geholfen werden könne, wenn dies für die Spitalversorgung unerlässlich wäre und betonte die Notwendigkeit der Eigenverantwortung.