Nach der Einkesselung durch die Polizei aufgrund von Störaktionen wie dem Zünden von Rauchpetarden und dem Beschädigen öffentlicher Eigentum, zeigt eine Analyse erstmals juristische Konsequenzen für die unbewilligte Nachdemo. SRF hat 70 Strafbefehle untersucht: In den meisten Fällen (etwa zwei Drittel) wurden Bussen von 200 Franken ohne Eintrag ins Strafregister verhängt, ergänzt um Verfahrenskosten von mindestens 250 Franken. Die restlichen Bussen variieren zwischen 330 und 800 Franken, mit einem Durchschnittsbetrag von 244 Franken.
Die unbewilligte Nachdemonstration am 1. Mai 2025 in Zürich zog rund 150 Personen an, wie aus den Strafbefehlen hervorgeht. Nach ersten Ermittlungen leitete die Stadtpolizei etwa 80 Fälle zur Strafverfolgung weiter. SRF konnte 70 Entscheide einsehen: Ein Fall wurde von der Staatsanwaltschaft Zürich Sihl wegen Landfriedensbruch, drei vom Statthalteramt Bezirk Zürich wegen Verstössen gegen das Vermummungsverbot und 66 durch das Stadtrichteramt Zürich wegen Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration bearbeitet. Diese Strafbefehle sind rechtskräftig.
Drei Minderjährige wurden zur Jugendanwaltschaft überwiesen, die sie nach dem Jugendstrafrecht behandeln wird. Ab 1. Januar 2026 wird die Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration in Zürich gemäß der neuen Polizeiverordnung nicht mehr geahndet; nur Verstöße wie Gewaltakte oder das Tragen von Masken bleiben strafbar.
In 18 Fällen gab es Vorbussen, die zu erhöhten Bussen zwischen 250 und 450 Franken führten. Eine Person erhielt eine Busse von 800 Franken sowie Verfahrenskosten von 550 Franken wegen eines zusätzlichen Verstosses gegen das Vermummungsverbot.
Die höchste Strafe wurde einem Mann für Landfriedensbruch auferlegt: eine Geldstrafe von 1350 Franken und Kosten von 800 Franken. Er gehörte zu einer Gruppe, die Steine auf Polizeikräfte warf. Von den 70 ausgewerteten Fällen sind 61 Schweizer Staatsangehörige, vier Deutsche und ein Spanier betroffen; bei vier wurde keine Nationalität angegeben.
Zwei Personen wurden wegen Vermummung verurteilt und müssen insgesamt 680 Franken zahlen. Unter den Verurteilten sind 38 Frauen (54 %) und 26 Männer, wobei das Geschlecht in sechs Fällen unbekannt ist.
Die Analyse zeigt eine deutliche Altersstruktur: 32 Personen sind zwischen 18 und 25 Jahre alt, 21 zwischen 26 und 35. Das Medianalter beträgt 26. Aus anderen Kantonen kamen elf Personen zur Nachdemo.
Sicherheitsvorsteherin Karin Rykart stand nicht für ein Interview zur Verfügung; ihr Departement verweist auf einen Extremismusbericht, der eine verbesserte Vernetzung und Prävention empfiehlt. Der Stadtrat prüft die Einrichtung einer Fachstelle Extremismus weiterhin.