Konstantin Kreibich berichtet, dass die Öffentlichkeit den Plan der Zuger Pensionskasse zur Leerkündigung einer Liegenschaft im Herti-Quartier beeinträchtigte. Die Kantonsregierung hat nun zu diesem Vorfall Stellung bezogen.
Auf zwei SP-Interpellationen hin musste die Regierung Auskunft über die Vorgänge rund um das «Hertizentrum 2–5» geben. Anfang 2026 waren die Bewohner darüber informiert worden, dass sie im April 2028 aufgrund von Sanierungsarbeiten ihre Wohnungen räumen müssten. Diese Leerkündigung erregte großes Aufsehen und führte zu Änderungen der Pläne. Die Regierung betont in ihrer Antwort, dass das Projekt ursprünglich sinnvoll geplant gewesen sei.
Die Zuger Pensionskasse zusammen mit der WWZ AG planten die Sanierung der über vierzig Jahre alten Gebäude sowie den Bau von 47 zusätzlichen Wohnungen. Laut Regierung wäre es nicht möglich gewesen, die Bewohner während der Bauphase zu behalten. Es war jedoch vorgesehen, sozialverträgliche Mietalternativen für die Mieter vor und nach der Sanierung anzubieten.
Das Projekt umfasste: eine frühzeitige Information der Mieter zwei Jahre im Voraus, Bereitstellung von Wohnraum während der Bauphase, ein Vormietrecht sowie eine Anpassung der Mietkosten auf maximal 30 Prozent des Einkommens nach den Sanierungen. Die Regierung lobte diese Pläne als sozial verantwortlich und richtungsweisend.
In ihrer Bewertung bemängelt die Regierung: «Leider führte eine Kombination von Thesenjournalismus und daraus resultierender Unsicherheit bei der Baurechtsgeberin zu einem Abbruch des Projekts.»
Die Korporation Zug, als Baurechtsgeberin, habe aufgrund medialer Berichterstattung die Unterzeichnung verweigert, sofern die Leerkündigung nicht zurückgenommen werde. Daraufhin zog die Pensionskasse die Kündigung zurück. Nun müsse das Sanierungsprojekt von den Gebäudeeigentümerinnen neu konzipiert werden.
Hinsichtlich der Zukunft des Projekts ist sich die Regierung wenig optimistisch: «Stattdessen muss ein neues Projekt entwickelt werden, das weniger wirtschaftlich sein wird und wahrscheinlich zu Beeinträchtigungen für die Mieter während der Bauphase sowie eingeschränkter Nutzung der Wohnungen führen wird.»
Zur generellen Tätigkeit der Zuger Pensionskasse erklärt die Regierung, dass ihre Anlagetätigkeiten kommerziell seien und im Interesse der Versicherten lägen. Diese sei nicht als öffentliche Aufgabe zu verstehen.
Verwendete Quellen:
Interpellation der SP-Fraktion betreffend Hertizentrum 2-5 und Antworten
Interpellation der SP-Fraktion betreffend die Frage: Ist die Pensionskasse Zug eine soziale Vermieterin? und Antworten