Seit Herbst letzten Jahres sind Eigentümer im Kanton Zürich verpflichtet, bei Neuvermietungen transparenter darzulegen, warum der Vormieter einen niedrigeren Mietzins zahlte. Dies stellt eine Herausforderung für viele Mieter dar, die in Zürich günstige Wohnkosten anstreben. Sie müssen oft länger suchen und höhere Preise als ihre Vorgänger akzeptieren.
Die neuen Regelungen verlangen von Vermietern nicht nur die Offenlegung des früheren Mietzinses, sondern auch den Referenzzinssatz sowie die Inflationsrate anzugeben. Dies soll Neumietern ermöglichen zu beurteilen, ob ihre Miete angemessen ist oder angefochten werden sollte.
Trotz dieser zusätzlichen Informationen bleibt schwer vorhersehbar, wie sich dies langfristig auf die Anzahl der Anfechtungen auswirken wird. Der Trend zeigt jedoch eine leichte Zunahme in den letzten Jahren. Im Vergleich zu den jährlich über 30.000 Umzügen ist die Zahl der Verfahren trotzdem gering.
Laut dem Zürcher Bezirksgericht, das auf Anfrage der NZZ Auskunft gab, wurden im Jahr 2025 etwa 400 Fälle zur Anfechtung des Anfangsmietzinses verzeichnet. Im Vergleich dazu waren es 2024 noch 320 und 240 Verfahren im Vorjahr. Zwischen 2017 und 2021 lag die jährliche Durchschnittszahl bei rund 220.
Auch während eines bestehenden Mietverhältnisses können Mieter eine Reduzierung einfordern, etwa wenn der Referenzzinssatz sinkt – wie zuletzt im vergangenen Herbst. Der Referenzzinssatz, der sich auf den Durchschnittszins aller ausstehenden Hypotheken in der Schweiz bezieht und seit seiner Einführung 2008 nahezu nur nach unten tendierte, stieg erstmals 2023 an. Zwei Schritte später erreichte er 1,75 Prozent, woraufhin viele Vermieter die Mieten erhöhten. Im letzten Jahr fiel der Satz wieder auf 1,25 Prozent.
Die Stadt Zürich passt automatisch ihre Mietpreise an den Referenzzinssatz an, auch bei dessen Senkung, während private Eigentümer oft nur dann reagieren, wenn eine Reduktion gefordert wird. Nach dem aktuellen Immobarometer der Zürcher Kantonalbank (ZKB) hätten im Kanton Zürich etwa 70 Prozent der Mieter einen Anspruch auf Mietzinsreduktionen, doch lediglich 16 Prozent machten von diesem Recht Gebrauch – Schweizweit liegt dieser Wert bei 12 Prozent unter rund 45 Prozent Berechtigten.
Die Gründe für die Zurückhaltung der Mieter sind unklar. Die ZKB vermutet, dass Unsicherheit und der mit einem Senkungsbegehren verbundene Aufwand eine Rolle spielen könnten. Einige Mieter wissen möglicherweise nicht, dass sie berechtigt sind, eine Anpassung zu fordern.
Viele Mieter reagieren möglicherweise verspätet auf sinkende Referenzzinssätze. Dies wird durch die Daten gestützt: Die Hälfte derjenigen, die kürzlich eine Mietanpassung beantragt haben, machten beide Senkungen geltend. Ein weiterer Grund könnte sein, dass Mieter von Vermietern auf Juni “vertröstet” wurden, da Reduzierungen erst ab September möglich seien. Der Zürcher Mieterverband warnte davor, solche Verzögerungstaktiken zu akzeptieren und Fristen zu verpassen.