Ein 42-jähriger Schweizer erhielt eine Verurteilung aufgrund eines «falschen Alarms», ausgehend von einem sogenannten Kunstprojekt, das er in den sozialen Medien durchführte. Dies geht aus einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland hervor.
Im November 2025 veröffentlichte der Mann um vier Uhr morgens auf seinem öffentlichen Facebook-Profil eine Reihe von beunruhigenden Statusmeldungen, die darauf hinwiesen, dass er Suizidabsichten habe und gerade eine Überdosis eingenommen habe. Diese Nachrichten lösten bei Meta, dem Mutterkonzern von Facebook, einen automatischen Alarm beim Bundesamt für Polizei aus, das umgehend die Kantonspolizei Zürich informierte.
Laut Strafbefehl, zu dem die NZZ Einsicht hatte, war der 42-Jährige sich bewusst über die möglichen Konsequenzen seiner Handlung und wusste, dass seine Posts einen Polizeieinsatz auslösen könnten. Trotzdem entschied er sich dazu, da er keine echten Suizidabsichten hatte. Bei der polizeilichen Befragung gab er an, die Äußerungen als Teil eines Kunstprojekts verstanden wissen zu wollen.
Für dieses Vorhaben wurde er nach dem Straftatbestand «falscher Alarm» bestraft. Der Beschuldigte muss eine unbedingte Geldstrafe von 10 Tagessätzen à je 30 Franken zahlen, also insgesamt 300 Franken. Zuvor war ihm im August 2024 eine bedingt ausgesprochene Geldstrafe auferlegt worden; hier wurde allerdings auf den Widerruf verzichtet, jedoch die Probezeit um ein Jahr verlängert.
Der Beschuldigte musste auch Verfahrenskosten von 800 Franken tragen, was zu einem Gesamtbetrag von 1100 Franken führte. Der Strafbefehl ist nicht angefochten und somit rechtskräftig.