Der Kanton Luzern muss seine Prämienverbilligung reformieren, doch die SP sieht darin eine verpasste Chance. Sie bemängelt zu wenig Entlastung und bestehende Nachteile. Die Krankenkassenprämien steigen kontinuierlich an aufgrund teurerer Behandlungen, ambulanter Eingriffe, Medikamentenpreise und einer älter werdenden Bevölkerung. Trotz der gesetzlichen Vorgabe, dass die Grundversicherung keine Gewinne erzielen darf, leistet Luzern Prämienverbilligung für rund 30 Prozent seiner Einwohner, etwa 126.000 Menschen, mit einem Budget von über 278 Millionen Franken für das Jahr 2026.
Nach der Ablehnung einer Initiative in der nationalen Abstimmung 2024, die vorschlug, dass niemand mehr als zehn Prozent seines verfügbaren Einkommens für Prämien aufwenden sollte, akzeptierte das Volk den indirekten Gegenvorschlag. Dieser gibt den Kantonen neue Aufgaben: Sie müssen nun festlegen, wie hoch die maximale Prämienbelastung im Verhältnis zum Einkommen sein darf (das sogenannte “Sozialziel”) und mehr Geld in die Prämienverbilligung investieren, wenn die Kosten der Grundversicherung steigen.
Luzerns Regierung schlägt vor, dass die Belastung für die ärmsten 40 Prozent maximal 14,5 Prozent des Einkommens betragen darf. Dabei orientiert sie sich an den minimalen Vorgaben des Bundes und bleibt im Vergleich mit anderen Kantonen wie Waadt oder Graubünden zurückhaltend. Die Regierung plant zudem drei Änderungen: Eine Gleichbehandlung von verheirateten und nichtehelichen Paaren bei der Prämienverbilligung, die Möglichkeit einer späten Korrektur nach Einreichung der Steuererklärung und eine Anpassung an das Sozialhilferecht, sodass Anspruch auf Sozialhilfe statt tatsächlicher Bezug entscheidend sein soll.
Die SP Luzern kritisiert diese Vorschläge scharf. Sie hält die angestrebte Belastungsgrenze von 14,5 Prozent für zu hoch und fordert elf Prozent. Die Gleichstellung bei Paaren sei eine Verschlechterung und nicht eine Verbesserung. Besonders problematisch findet die SP die Regelung zur Steuererklärung, da sie Menschen in prekären Verhältnissen zusätzliche Hürden bereiten könnte.
Nun liegt es am Kantonsrat, sich mit dem Entwurf im Juni und September 2026 zu befassen. Eine Zustimmung würde das Gesetz zum 1. Januar 2027 wirksam machen, wobei die neuen Regelungen ab 2028 finanzielle Auswirkungen haben würden.