Stadt St. Gallen, 22.04.2026 – 12:00
Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Verein Digitale Gesellschaft teilweisen Zugriff auf eine Analyse der rechtlichen Grundlagen zur Nutzung einer Gesichtserkennungssoftware gewährt.
Der Antrag des Vereins Digitale Gesellschaft, Einsicht in zwei Dokumente zum Einsatz einer Software für die Gesichtserkennung beim Nachrichtendienst des Bundes (NDB) zu erhalten, wurde nur teilweise bewilligt. Die Software funktioniert als Datenbanksuche, indem sie Merkmale von Personen erfasst und vorhandene Datensätze durchsucht, um Informationen zu gewinnen, wie aus einem am Mittwoch veröffentlichten Gerichtsentscheid hervorgeht.
Der NDB hatte den Zugang abgelehnt. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun die Beschwerde des Vereins partiell gutgeheissen und gestattet die Einsicht in eines der Dokumente, da es sich laut Gericht nicht um Informationen zur Informationsbeschaffung handelt.
Grundsätzlich ermöglicht das Öffentlichkeitsgesetz jedem Einzelnen den Zugang zu Bundesdokumenten. Eine Ausnahme besteht jedoch beim Thema Informationsbeschaffung nach dem Nachrichtendienstgesetz, wobei das Bundesverwaltungsgericht hier einen weit gefassten Begriff der Datenbearbeitung anwendet.
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (Edöb) hatte im Schlichtungsverfahren die Gewährung des Zugangs zu beiden Dokumenten empfohlen, da sie lediglich allgemeine Angaben zur rechtlichen Grundlage der Gesichtserkennung und Anwendung der Software enthielten. Er sah keine Gefahr für die Arbeit des NDB durch den Zugang.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht angefochten werden.