Das Gericht hat am Donnerstag entschieden, dass der Beschuldigte für die Tat an einer Zürcher Synagoge keine Strafe verbüßen muss. Stattdessen wurde ihm eine ambulante Psychotherapie auferlegt, nachdem er wegen versuchter Brandstiftung freigesprochen wurde.
Der Vorfall ereignete sich im August 2024 vor der Agudas Achim Synagoge in Zürich Wiedikon. Der junge Mann wurde zunächst von der Eingangstür abgewiesen, woraufhin er zu einer nahegelegenen Tankstelle eilte, um eine Anderthalbliter-Flasche mit Benzin zu füllen. Er übergoss daraufhin eine Papiertasche vor der Synagoge mit dem Treibstoff und versuchte, diese mit einer brennenden Zigarette in Brand zu setzen – ohne Erfolg. Kurz danach wurde er von der Kantonspolizei festgenommen.
Der 32-jährige Schweizer, bereits mehrfach wegen Vermögensdelikten vorbestraft, galt den Ermittlern als psychisch verwirrte Person ohne extremistisches Motiv. Für die jüdische Gemeinde stellte der Anschlagsversuch jedoch einen Schock dar, insbesondere nach einem kürzlich erfolgten antisemitischen Übergriff in der Stadt.
Im Gerichtssaal erklärte der Mann, dass er sich zu dem Zeitpunkt in einem psychotischen Zustand befunden habe und von Agenten überwacht wurde. Er sei davon ausgegangen, durch seine Handlungen die Aufmerksamkeit einer sogenannten “Weltregierung” erlangen zu wollen. Der Täter gab an, dass er gar nicht beabsichtigt habe, Feuer zu legen.
In den Monaten vor der Tat hatte sich der Mann durch verschiedene kriminelle Handlungen bemerkbar gemacht, darunter Einbrüche in ein Museum und eine Migros-Tiefgarage. Zudem hinterließ er Drohungen beim SRF. Insgesamt belasteten zwölf Fälle von Beschimpfung und Sachbeschädigung sein Strafregister.
Vor Gericht beteuerte der Mann, dass seine Handlungen im Kontext eines delusionalen Missionsgefühls standen, er habe sich jedoch keineswegs als Antisemit betrachtet. Eine psychiatrische Begutachtung diagnostizierte ihm eine paranoide Schizophrenie.
Die Verteidigung argumentierte, dass der Israel-Gaza-Konflikt ihn beschäftigte und er fälschlicherweise glaubte, mit seinen Taten Kriege beenden zu können. Der Staatsanwalt hingegen betonte die vorsätzlichen Schritte des Angeklagten zur Brandstiftungsvorbereitung, wies jedoch auf die Ungeeignetheit seines Versuchs hin.
Das Gericht entschied letztlich zugunsten einer ambulanten Therapie und hob hervor, dass der Beschuldigte seit anderthalb Jahren keine weiteren Straftaten begangen hatte. Eine stationäre Behandlung wurde als unverhältnismäßig angesehen; der Richter jedoch warnte den heute 34-Jährigen eindringlich: Sollte die Therapie scheitern oder er sich wieder dem Cannabis zuwenden, könne eine stationäre Unterbringung erfolgen.
Trotz der Freisprechung von versuchter Brandstiftung blieb unklar, warum gerade eine Synagoge das Ziel wurde – ein Detail, das der Täter selbst im Prozess nicht präzisierte.