Der Tod eines Elternteils bringt nicht nur emotionale Belastungen, sondern auch administrativen Aufwand mit sich. Ein Mann aus Zürich erlebte diese Herausforderung, nachdem der Vater verstorben war und seine Nachwirkungen eine unerwartete Wendung nahmen. Der Fall landete schließlich bei der Ombudsstelle des Kantons. Der Schweizer Bürger hatte sich 1979 in Thailand einbürgern lassen und dabei seinen Namen von E. T. zu E. Th. geändert. Diese Namensänderung war in den Schweizer Registern nicht vermerkt, bis die thailändischen Behörden nach dem Tod des Vaters Dokumente an die Schweizer Kollegen weitergaben. Das Gemeindeamt teilte daraufhin dem Sohn mit, dass auch er und sein Kind offiziell den Namen Th. tragen müssten. Es wurde vorgeschlagen, einen Antrag zur Wiederherstellung des ursprünglichen Namens zu stellen, was jedoch Kosten verursachen würde. Der Mann wandte sich an die Ombudsstelle, um einer erzwungenen Namensänderung zu entgehen und betonte, dass der thailändische Name nicht mit seiner schweizerischen Identität verbunden sei. Die Ombudsstelle kritisierte das Gemeindeamt dafür, dass es den öffentlichen Interessen an einer Änderung des Sohnennamens nach Jahrzehnten nicht nachvollziehen konnte. Trotzdem bestand das Amt darauf, rechtlich gezwungen zu sein, eine Namensänderung durchzusetzen, und drohte bei fehlender Zustimmung mit einem Gerichtsverfahren. Der Ausgang des Falles ist ungewiss, da der Mann nach dem Kontakt nicht mehr auf sich aufmerksam machte. Insgesamt bearbeitete die Ombudsstelle im letzten Jahr 945 neue Fälle und übertraf damit einen Rekord aus dem Jahr 2017. Ein weiterer Fall betraf eine Zivilpatrouille der Kantonspolizei, die ein Mädchen irrtümlich für einen Verdächtigen hielt. Nach einer Entschuldigung durch den Polizisten konnte der Vorfall entschärft werden. Technische Herausforderungen bei digitalen Behördengängen stellten sich ebenfalls als Hindernis heraus: Eine ältere Frau, die kein Online-Formular ausfüllen wollte, erhielt schließlich ein papierbasiertes Angebot von der SVA Zürich nach Intervention der Ombudsstelle. In einem weiteren Vorfall wurde eine Katze, Brownie, trotz fehlender Impfung und Chipmarke beschlagnahmt. L., die Tierfreundin, musste hohe Kosten tragen, obwohl sie Beweise für das Herkunftsland vorlegen konnte. Die Ombudsstelle erklärte, dass die Maßnahmen im öffentlichen Interesse lagen und die Kosten rechtmäßig waren.