Die Vorsitzende Richterin Corinne Goetzmann erklärte, dass die Zustimmung zu sexuellen Handlungen nicht impliziere, jeder Form zuzustimmen. Sie befahl, Tariq Ramadan acht Jahre lang unter gerichtliche Aufsicht zu stellen und ihm jeglichen Kontakt zu den Opfern zu verbieten. Weiterhin untersagte sie ihm die Verbreitung von Werken, audiovisuellen Beiträgen oder öffentlichen Äußerungen bezüglich der Straftat.
Nach Verbüssung seiner Strafe erhielt Ramadan ein endgültiges Einreiseverbot für Frankreich. Der in Genf geborene Enkel des Begründers der ägyptischen Muslimbrüder, Hassan al-Banna, wurde bereits von Schweizer Gerichten wegen Vergewaltigung verurteilt. Seit dem 2. März stand er in Paris wegen Vergewaltigungen an drei Frauen zwischen 2009 und 2016 vor Gericht.
Ramadan war zuvor in der Schweiz wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung verurteilt worden. Im Sommer 2025 wies das Bundesgericht seinen Rekurs gegen das Urteil des Genfer Kantonsgerichts ab, welches ihn für schuldig befand, eine Frau im Oktober 2008 in einem Hotel in Genf vergewaltigt und sexuell genötigt zu haben. Er wurde zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, davon eines auf Bewährung.
SRF 4 News, 25.3.2026, 22 Uhr; sda/baus; lehl