Ein Hausbesitzer in einer Zürcher Gemeinde wird von der Immobilienfirma Properti angerufen. Die Verkäuferin spricht fließend Hochdeutsch und Schweizerdeutsch, was zunächst keinen Anlass zur Sorge gibt. Doch mit der Zeit fallen dem Mann die kurzen Pausen und präzisen Formulierungen auf und er fragt seine Gesprächspartnerin nach ihrer Menschlichkeit. Sie outet sich als KI-Agentin von Properti. Diese Enthüllung veranlasst ihn zum Telefonat abrupt zu beenden. Kurze Zeit später erhält er unerwartete E-Mails mit Maklerverträgen für den Hausverkauf.
Der betroffene Kunde fühlt sich getäuscht und kritisiert die fehlende Transparenz, da ihm nicht von Anfang an klar war, dass er eine Maschine vor sich hatte. Er äußert, hätte er dies gewusst, wäre das Gespräch sofort beendet worden.
Properti, die sich als innovative Immobilienagentur sieht, erklärt den Einsatz von KI-gestützten Systemen in einer Testphase und betont, dass sie stets gesetzlichen Vorschriften sowie Transparenz- und Fairnessstandards folgen. Auf Vorwürfe der unzureichenden Offenlegung antwortet die Firma, dass klare Hinweise auf KI-Gespräche gegeben werden und solche Rückmeldungen genutzt würden, um die Prozesse zu verbessern.
Zur Frage der ungewollten Verträge erläutert Properti, dass ihre Systeme nur zur Informationsaufnahme dienen sollten und keine verbindlichen Schritte ohne Zustimmung auslösen dürfen. In diesem Fall wurde jedoch versehentlich ein Missverständnis bezüglich der Maklerverträge geschaffen. Diese seien lediglich vorgelegt worden, ohne dass eine Verpflichtung entstanden sei.
Über die Aufzeichnungspolitik ihrer KI-Gespräche teilt Properti mit, dass solche für Analysezwecke möglich sind und im Einklang mit rechtlichen Vorgaben stattfinden. Der Mann wurde versichert, dass seine Gesprächsaufnahme nach der Analyse gelöscht wird.