Ein 45-jähriger Deutscher wehrt sich vor dem Zürcher Obergericht gegen ein erstinstanzliches Urteil, das eine Landesverweisung umfasst. Der Beschuldigte äußert die Befürchtung, seine Alltagsstabilität zu verlieren, sollte der Verweis Bestand haben.
Im Oktober 2024 wurde er vom Bezirksgericht Bülach wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Urkundenfälschung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt. Zusätzlich erhielt er eine Landesverweisung von 5 Jahren, da er als ehemaliges Vorstandsmitglied der Kabinenpersonal-Gewerkschaft Kapers rund 542 000 Franken vom Geschäftskonto auf sein Privatkonto transferiert hatte.
Der Mann, der in seiner Funktion für Finanzen und Mitgliederbetreuung zuständig war, verfälschte dabei die Rechnungen von Zahlungsempfängern. Das Gericht ordnete an, dass er 568 000 Franken Schadenersatz leistet – darin sind auch die Anwaltskosten der Gewerkschaft enthalten.
Der Beschuldigte hatte seine Taten gestanden, jedoch behauptete er, unter Zwang gehandelt zu haben. Er gab an, dass bei Online-Spielen seine Kreditkarten missbraucht wurden. Diese Darstellung stieß allerdings auf Skepsis der Richter, da keine Anzeichen für einen solchen Missbrauch vorlagen.
Der Mann war bereits im August 2017 wegen ähnlicher Delikte verurteilt worden. Obwohl er das Urteil weitgehend akzeptiert hat, wehrt er sich gegen den Landesverweis beim Obergericht. Er betont seine sozialen und beruflichen Bindungen in der Schweiz, darunter eine Partnerschaft und regelmäßige medizinische Termine.
Sein Anwalt argumentierte vor Gericht, dass ein Verzicht auf den Landesverweis zur Aufrechterhaltung seiner Stabilität beitrage. Die Schulden belasteten ihn stark; monatlich zahlt er 800 Franken von einem Einkommen von 3700 Euro.
Der Staatsanwalt forderte eine teilweise Vollstreckung der Freiheitsstrafe und die Bestätigung des Landesverweises, da der Beschuldigte mangelnde Einsicht zeige. Das Obergericht bestätigte den Verweis und verlängerte die Probezeit auf 3 Jahre.
Die Richterin betonte, dass es sich um einen schwerwiegenden Fall handle, bei dem öffentliche Sicherheit und Ordnung potenziell gefährdet seien. Der Beschuldigte nutzte Solidaritätsbeiträge für seinen persönlichen Lebensstil, was den Arbeitsfrieden beeinträchtigt habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (SB250127 vom 18. 3. 2026).