Im Februar 2026 erreichten die Eltern einer betriebseigenen Kindertagesstätte eines grossen Berner Unternehmens Berichte über unangemessene Berührungen durch einen Betreuer. Dies führte zur fristlosen Entlassung des Mitarbeiters nach einem Elternabend, bei dem auch andere Familien informiert wurden.
Tatsächlich gab es bereits im Sommer 2025 ähnliche Vorwürfe von einer anderen Familie, die jedoch acht Monate lang unberücksichtigt blieben. Die Unternehmensleitung reagierte erst nach Bekanntwerden des zweiten Falles und informierte alle betroffenen Eltern über den Zeitraum, in dem der Betreuer tätig war.
Auf Anfrage von SRF erklärte das Unternehmen, dass die Leitung vom ersten Verdacht im Juni 2025 erst bei der Aufarbeitung des zweiten Falls im Februar 2026 Kenntnis erlangt habe. Das Unternehmen arbeitet mit den zuständigen Behörden zusammen und lässt interne Prozesse von externen Expertinnen und Experten überprüfen, um das Schutzkonzept weiterzuentwickeln.
Der entlassene Betreuer wurde freigestellt, weitere Details zum Fall bleiben aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes ungenannt. Die bisherige Leiterin der Kita ist seit Februar 2026 nicht mehr tätig.
Im Kanton Bern besteht eine Meldepflicht für Kindertagesstätten, überwacht vom Amt für Integration und Soziales. Mediensprecher Gundekar Giebel bestätigte auf Anfrage die laufenden Überprüfungen der Vorgänge in dieser Kita, ohne Details preiszugeben.
Giebel betonte, dass das Amt seine Aufsichtspflicht ernst nehme und Hinweise konsequent verfolge. Die internen Meldeprozesse des Unternehmens sowie die Meldung an das kantonale Amt traten erst nach dem zweiten Verdacht in Kraft.
Regionaljournal Bern Freiburg Wallis, 14.4.2026, 12:03 Uhr