Die frühere Gemeindepräsidentin von Bondo und der aktuelle Präsident von Crans Montana stehen jeweils in rechtlichen Auseinandersetzungen. Ähnliche Situationen betreffen die Behörden von Maloja und den Gemeindepräsidenten von Glarus Süd, der ebenfalls juristisch involviert ist.
Milizpolitikerinnen und ‑politiker erfahren zunehmend Druck. Die Möglichkeit, dass Handlungen oder Unterlassungen im Amt juristische Konsequenzen nach sich ziehen, wächst, wie von Gemeindebehörden bestätigt wird. Der Schweizerische Gemeindeverband unterstreicht diese Entwicklung und nennt vier aktuelle Verfahren.
Nach dem Brand in Crans-Montana, bei dem 41 Menschen ums Leben kamen, wird untersucht, warum die zuständige Bar “Le Constellation” nicht jährlich auf Brandschutz überprüft wurde. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun gegen Gemeindepräsident Nicolas Féraud wegen fahrlässiger Tötung und weiterer Delikte.
In Maloja ereignete sich ein Unfall, als zwei Spaziergängerinnen von einem Schneebrett getroffen wurden. Die Justiz untersucht, warum die Loipe nicht gesperrt wurde. Der Gemeinderat ist in das laufende Verfahren involviert.
Hans Rudolf Forrer, Präsident der Gemeinde Glarus Süd, mahnt: “Man muss bereit sein, für seine Amtspflichten ins Gefängnis gehen zu müssen.” Nach einem Erdrutsch im August 2023 in Schwanden laufen Rechtsverfahren wegen des Hangrutsches. Die damalige Gemeindepräsidentin Anna Giacometti wird nach einem tödlichen Bergsturz 2017 angeklagt.
Die Frage einer Immunität ähnlich jener des Bundesrates wurde diskutiert, doch der Schweizerische Gemeindeverband lehnt dies ab. Solch ein Schutz könnte das Vertrauen in die Milizpolitik untergraben. Es gebe jedoch Bedarf, sicherzustellen, dass die Angst vor Strafverfolgung nicht das Handeln von Behörden verhindere.
Gemeindepräsident Hans Rudolf Forrer betont, dass es richtig sei, Verantwortung zu tragen – auch wenn dies in rechtliche Schwierigkeiten führen könne. Er verfolgt den Fall Bondo genau und warnt: “Sollten solche Fälle häufiger zu Verurteilungen führen, könnte das die Bereitschaft zur Übernahme behördlicher Aufgaben im Land beeinträchtigen.”