Seit sechs Jahren arbeitet Isabelle Mathier, die einen Abschluss in Pflegewissenschaften hat, in einer Hausarztpraxis und betreibt dort ihre eigene Sprechstunde. Als “Nurse Practitioner” leistet sie Ähnliches wie Hausärzte: Untersuchungen, Diagnosen, Überweisungen für Labortests und Medikamentenverordnungen.
Für die Praxis Medbase Winterthur Neuwiesen ist diese Rolle laut Leitendem Arzt Christian Ambrosch vorteilhaft, da sie zu einer Entlastung der Ärzte führt. Isabelle Mathier sieht in ihrem Beruf großes Potenzial zur Lösung von Versorgungs- und Zugangsproblemen in der ambulanten Grundversorgung. Das Bundesamt für Gesundheit schätzt ebenfalls, dass Pflegeexperten den Ärztemangel teilweise ausgleichen können.
Bisher sind nur wenige Nurse Practitioner in Hausarztpraxen tätig; bei Medbase arbeiten beispielsweise 19 solcher Fachkräfte. Dies könnte an dem noch jungen Berufsbild liegen, das erst seit der Gründung des ersten Instituts für Pflegewissenschaften an der Universität Basel im Jahr 2000 existiert.
Die rechtliche Anerkennung als Master of Science-Pflegeexperte ist noch nicht vollständig geregelt. Isabelle Mathier kritisiert, dass die politischen Prozesse hier langsam sind und wünscht sich eine Abrechnung über die Krankenkasse für Leistungen, die über reine Pflege hinausgehen.
Isabelle arbeitet in einer delegierten Funktion mit vorgeschriebener Gesamtverantwortung des leitenden Arztes. Für ihre Arbeit hat sie ein Delegationsmodell entwickelt, das es den Pflegeexperten erlaubt, selbstständig zu agieren und bei komplexen Fällen mit Ärzten zusammenzuarbeiten.
Christian Ambrosch glaubt fest an die Zukunft dieser Rolle: “Das was wir hier machen, kommt sowieso in einigen Jahren.” Isabelle Mathier ist überzeugt, dass der neue Berufsbereich den Pflegekräftemangel nicht verschärft; im Gegenteil, er ermöglicht eine attraktive berufliche Weiterentwicklung.
Im April entscheidet der Nationalrat möglicherweise über die Aufnahme von Pflegeexperten ins Gesundheitsberufegesetz. Das Bundesamt für Gesundheit prüft zudem, ob diese Fachkräfte Leistungen über den Krankenversicherungsschutz abrechnen können, mit einem Bericht an den Bundesrat in diesem Jahr.