Kantonsverfassungen tragen zur Identifikation bei. Regelmäßige Revisionen sollen das politische System kontinuierlich überprüfen. Nicht alle Kantone hegen jedoch denselben Stellenwert für ihre Grundgesetze. Als die Pariser Julirevolution 1830 Europa erschütterte, rief Pfarrer Thomas Bornhauser in Thurgau: «Der Hahn hat gekräht, die Morgenröte bricht an, Thurgauer wachet auf, gedenket euerer Enkel und verbessert eure Verfassung!» In Zeiten politischer Umbrüche forderten Schweizer Kantone oft neue Verfassungen. Im 19. Jahrhundert erhielten die meisten Kantone nacheinander restaurative, liberale und demokratische Verfassungen. Danach folgte eine lange Stille. Diese Ruhe hielt auch nach dem Zweiten Weltkrieg an. Erst in den sechziger Jahren lösten die Motionen des Solothurner FDP-Ständerats Karl Obrecht und des liberalen Nationalrats Peter Dürrenmatt aus Basel die Diskussion um eine Totalrevision der Bundesverfassung aus. Zwei Kantone verabschiedeten daraufhin neue Verfassungen: Nidwalden 1965 und Obwalden 1968, beeinflusst durch Staatsrechtsprofessoren Max Imboden und Kurt Eichenberger. Die beiden Kantone blieben jedoch zunächst isolierte Pioniere, da ein gemeinsamer Verfassungsvorschlag der beiden Basel 1969 am Nein von Baselland scheiterte. Die anderen Kantone waren zögerlich, da keine politischen Umbrüche sie zum Handeln zwangen. Dennoch erneuerten die meisten ihre Verfassungen in zwei Wellen: Zuerst in den achtziger Jahren (Aargau, Uri, Baselland, Solothurn, Thurgau, Tessin, Glarus) und dann zu Beginn des 21. Jahrhunderts (Neuenburg, St. Gallen, Schaffhausen, Graubünden, Waadt, Freiburg, Zürich, Basel-Stadt, Luzern, Schwyz, 2012 Genf). Ausgenommen waren der neue Kanton Jura mit seiner innovativen Verfassung von 1977 und Bern, das 1993 eine totalrevidierte Konstitution nach seiner Finanzaffäre erhielt. Appenzell Ausserrhoden überarbeitete seine Verfassung 1995 und Innerrhoden folgte 2024. Der Kanton Zug hält an der Verfassung von 1894 fest, da laut Zuger Regierung eine Leitidee für eine Totalrevision fehlt. Tobias Moser, Zuger Landschreiber, betonte im Gespräch die pragmatische Vorgehensweise seines Kantons: «Der Erfolg eines Kantons misst sich nicht am Datum der Kantonsverfassung». Im Wallis wurde eine Totalrevision zwar initiiert, aber 2024 vom Volk abgelehnt. Auch Uri, Obwalden, Nidwalden und Solothurn prüften Gesamtrevisionen, entschieden sich jedoch dagegen. Der emeritierte Basler Staatsrechtsprofessor René Rhinow sieht vier Vorteile in der Totalrevision: Identifikation mit dem Kanton, gesamthafte Überprüfung des politischen Systems, Prüfung der territorialen Gliederung und Förderung staatsbürgerlicher Bildung. Eine Voraussetzung sei jedoch der Wille interessierter Personen. Appenzell Ausserrhoden führte eine Totalrevision 2025 durch, da die Verfassung von 1995 alle 20 Jahre eine Prüfung vorsah. Ratsschreiber Roger Nobs betonte den Erfolg: Justizreform und Einführung des fakultativen Finanzreferendums wurden umgesetzt. Die neue Verfassung sieht erneut eine Überprüfung in 20 Jahren vor, wobei auch Teilrevisionen genutzt werden, um wichtige Fragen wie das Frauenstimmrecht oder die Regierungsratsverkleinerung zu lösen.