Die Stadt Zürich erhält jedes Jahr rund 20 000 Franken für die Nutzung einer Fläche, deren Eigentümerin sie nicht ist – ein Vorgang, den die Familie Wiesner Gastronomie anfechtet. Seit dreissig Jahren betreiben sie die «Outback Lodge» am Bahnhof Stadelhofen mit ihrem charakteristischen Kolonialstil-Dekor. Die Aussenplätze sind für das Geschäft von großer Bedeutung, doch der Streit um deren Nutzung dauert bereits mehrere Jahre an und dreht sich um die kommerzielle Belegung öffentlicher Flächen.
Der Konflikt verschärft sich 2020, als Daniel und Manuel Wiesner die Geschäftsleitung von ihren Eltern Anita und Fredy übernehmen. Sie sind verwundert: Warum verlangt die Stadtpolizei jährlich hohe Gebühren für eine Aussenfläche auf Privatgrund? In der Regel fallen solche Gebühren an, wenn öffentlicher Boden genutzt wird.
Das Gastronomieunternehmen hat inzwischen das Verwaltungsgericht angerufen und wurde abgewiesen. Die Gerichte begründen dies mit den bestehenden Gemeindedienstbarkeiten, die der Stadt Fusswegrechte auf privatem Grund eingeräumt haben – und damit auch die Möglichkeit, Nutzungsgebühren zu erheben.
Eine Sprecherin des Sicherheitsdepartements erklärt, dass die Situation bei anderen Gastronomiebetrieben Zürichs nicht direkt vergleichbar sei. Der Fall der «Outback Lodge» sei besonders, da es sich um einen Spezialfall handelt. Auch in einem weiteren prominenten Fall kam es zu Unstimmigkeiten: Das Restaurant «Bohemia» musste trotz einer Baustelle, die den Außenbereich unbenutzbar machte, Gebühren zahlen.
Martine Fehr, Geschäftsleiterin von Höschgass Gastro AG, die das «Bohemia» betreibt, kritisiert ebenfalls die Praxis. Die Stadt erließ ihr zwar einen Teil der Gebühren, doch sie bezeichnet dies nicht als Entgegenkommen.
Im Stadtparlament wird die Thematik nun aufgegriffen: FDP und SVP regen an, betroffenen Restaurants bei Umsatzeinbussen die Gebühren zu erlassen. Der Stadtrat zeigt sich bereit, diese Anliegen zu prüfen.
Die Familie Wiesner hat sich entschieden, das Urteil ans Bundesgericht weiterzuziehen, um eine definitive Entscheidung zu erhalten. Die Zahlung der Gebühren haben sie bereits vor fünf Jahren eingestellt und signalisieren damit ihren Unmut über die städtische Praxis.