In der gesamten Schweiz wird ab dem 1. April das Zünden von Pyrotechnik in öffentlichen Bereichen untersagt. Dieses Verbot ist eine direkte Folge des Brandunglücks in Crans-Montana und wurde vom Organ der Baudirektoren aller Kantone beschlossen, bis die Brandschutzvorschriften vollständig überarbeitet werden.
Die Swisscom wird ihre Tarife für Privatkunden drastisch erhöhen. Ab April müssen Kunden tiefer in die Tasche greifen: Der Preis für Internet- und Mobilfunktarife steigt um 1,90 Franken pro Monat, während TV- und Festnetzangebote um 90 Rappen teurer werden. Diese Preiserhöhungen sind die größten seit Jahren, ausgenommen jedoch Grundversorgungs-, Prepaid-Angebote sowie reine Daten- und Kinder-Mobilfunkabonnements.
Mit der neuen Lärmschutz-Verordnung, die Teil der Änderungen des Umweltschutzgesetzes ist, werden klare rechtliche Rahmenbedingungen für Bauprojekte in lärmgeplagten Gebieten geschaffen. Sie tritt ebenfalls am 1. April in Kraft und erlaubt unter bestimmten Bedingungen auch Bewilligungen, wenn die Einhaltung von Lärmgrenzwerten nicht ohne großen Aufwand möglich ist.
Der digitale Brief wird nun zur Grundversorgung der Schweizer Post gezählt. Dies erfolgt aufgrund einer sechzigprozentigen Zunahme bei den digitalen Services im Vorjahr, mit 4,5 Millionen digital versendeten Sendungen und fast 90 Prozent mehr Abo-Kunden.
Die Pünktlichkeitsvorgaben für die Postzustellung von Briefen und Paketen werden vereinheitlicht: Ab April müssen nun 90 Prozent pünktlich zugestellt sein, im Gegensatz zu bisherigen Anforderungen von 97 Prozent bei Briefen und 95 Prozent bei Paketen. Diese Änderung soll Effizienz und Kosteneinsparungen ermöglichen.
Um die Verbreitung der Rinderseuche LSD zu verhindern, dürfen Schweizer Rinder in dieser Saison nicht auf französischen Alpen weiden. Zusätzlich wird eine Auffrischimpfung für alle Tiere im Kanton Genf sowie Teilen von Waadt und Wallis angeordnet.
Der Bau großer Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien soll beschleunigt werden, wobei der Beschleunigungserlass die Planungs- und Bewilligungsverfahren vereinfacht. Der Erlass wurde im September 2025 von den eidgenössischen Räten verabschiedet.
Im Maler- und Gipsergewerbe wird ab April ein neuer Gesamtarbeitsvertrag wirksam, der u.a. die unbezahlte Reisezeit in bezahlte Arbeitszeit umwandelt, Samstagsarbeit verteuert und Spesen erhöht. Der Bundesrat erklärt diesen Vertrag allgemeinverbindlich für alle Betriebe im entsprechenden Gebiet.