Ein Schüler, der in der SP aktiv ist und Lehrling an einer Berufsschule im Kanton Waadt ist, beabsichtigte vor den nationalen Parlamentswahlen 2023 ein Streitgespräch zwischen Vertretern der FDP, SVP, SP und Grünen zu organisieren. Die Schule verweigerte jedoch die Erlaubnis, basierend auf einem Reglement des Kantons Waadt, das solche Debatten zehn Wochen vor einer Wahl untersagt.
Trotz der Bestätigung dieses Verbots durch alle kantonalen Instanzen erklärte das Bundesgericht den Schüler in einem kürzlich veröffentlichten Leitentscheid für recht. Das Verbot von politischen Debatten verstößt demnach gegen die Bundesverfassung, da es Meinungs- und Versammlungsfreiheit einschränkt, welche wesentlich für eine freie Bildung politischer Überzeugungen sind. Solche Diskussionen fördern laut Gericht nicht nur die Demokratie, sondern auch die schulische Ausbildung.
Die Befürchtung, dass Parteien bei Schülern Stimmenfang betreiben könnten, hält das Bundesgericht für unbegründet. Politische Diskussionen seien essenziell für die politische Auseinandersetzung und die Schüler als volljährige Jugendliche in der Lage, sich eigene Meinungen zu bilden. Da der Schüler Kandidatinnen und Kandidaten verschiedener Parteien eingeladen hatte, schließt das Gericht Propaganda aus.
Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass ein generelles Verbot von Wahldebatten an Schulen unverhältnismäßig ist und damit rechtswidrig. Infolge dieses Urteils hat der Kanton Waadt seine Richtlinien angepasst: Debatten dieser Art sind nun nicht mehr völlig verboten, müssen jedoch durch die Schulleitung genehmigt werden, um Fairness und Ausgewogenheit zu gewährleisten.