Der Bundesrat hat einen indirekten Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative vorgelegt, der sich an den EU-Regelungen orientiert. Ziel ist es, dass Grossunternehmen Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechte und Umweltschutz übernehmen. Im Vergleich zur aktuellen Praxis müssen weniger Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen. Zudem sollen Haftungsregeln gesetzlich festgeschrieben werden, um die Wettbewerbsfähigkeit der Firmen zu sichern. Der Bundesrat lehnt die ursprüngliche Konzernverantwortungsinitiative jedoch ab.