Obwohl die Stadt Genf das Tragen des Burkini in ihren Bädern ab dem Jahr 2023 erlaubt, plant der Kanton nun ein Verbot. Staatsrätin Carole-Anne Kast von der Sozialdemokratischen Partei (SP) vermutet, dass letztlich die Gerichte über die Zulässigkeit entscheiden werden.
Das Kantonsparlament von Genf hat kürzlich ein neues Regelwerk für öffentliche Badeanstalten beschlossen, das indirekt den Burkini verbieten soll. Der Vorstoß der SVP fand mit 53 Stimmen Zustimmung bei bürgerlichen und rechten Parteien gegenüber 38 Gegenstimmen aus dem linken Lager sowie sechs Enthaltungen.
Um rechtliche Fallstricke zu umgehen, wählte das Parlament einen Umweg. Ähnlich wie beim eidgenössischen Verhüllungsverbot, das seit dem 1. Januar 2025 in der Schweiz gilt, wird im neuen Gesetz keine explizite Erwähnung des Begriffs „Burka“ vorgenommen. Vielmehr verbietet es allgemein die Verschleierung von Nase, Mund und Augen im öffentlichen Raum.
Die Parlamentarier von Genf haben den gleichen Ansatz gewählt: Nicht das Verbot wird explizit aufgeführt (Burkini), sondern stattdessen genaue Vorgaben darüber gemacht, was erlaubt ist. Laut Gesetz dürfen in öffentlichen Bädern nur ein- oder zweiteilige Badeanzüge getragen werden, die bis maximal kniehoch reichen und die Arme frei lassen müssen. Ursprüngliche Pläne der SVP, das Burkini-Tragen strafrechtlich zu verfolgen, wurden verworfen.
Offiziell begründet die SVP ihre Forderung mit hygienischen Gründen. In der Debatte stand jedoch vor allem ein anderer Aspekt im Vordergrund: Bürgerliche Politiker argumentieren, dass in öffentlichen Bereichen keine Kleidungsstücke getragen werden sollten, die Zwang oder Unfreiheit symbolisieren, während linke Abgeordnete das Gesetz als Ausdruck von Xenophobie und patriarchaler Bevormundung kritisieren.
Genf ist nicht allein in der Schweiz mit hitzigen Diskussionen um angemessene Badebekleidung. 2016 sorgte das Stadtbasler Gartenbad Eglisee für Aufsehen, als es weit geschnittene Burkinis verbot. Das Schwimmbad war stark frequentiert von strengreligiösen Musliminnen aus Frankreich, die in Basel kein Baderecht hatten und Konflikte mit anderen Gästen provozierten.
In Basel wurde eine Kompromissregelung gefunden: Eng anliegende Burkinis sind erlaubt, solange sie als Badebekleidung erkennbar sind; weite Varianten nicht. Die Bekleidung muss sich von der Straßenkleidung unterscheiden und Unterwäsche unter Badehosen ist verboten.
Gegenbewegungen gibt es auch: In Genf selbst werden Burkinis in städtischen Bädern seit 2023 toleriert. In Thônex wird eine Petition für eine „inklusive Regelung“ gefordert, um das Verbot der deckenden Bekleidung im örtlichen Schwimmbad aufzuheben. Die rund 1000 Unterstützer argumentieren, dass Burkinis genauso hygienisch seien wie herkömmliche Badeanzüge und es störend sei, bestimmte Personengruppen vom Badbesuch auszuschließen.
Sollte das neue Gesetz des Kantonsrats in Kraft treten, wäre ein Burkini-Verbot im gesamten Kanton Genf die Folge. Staatsrätin Carole-Anne Kast prognostiziert, dass letztlich die Justiz darüber entscheiden wird, welche Kleidung in öffentlichen Bädern erlaubt ist.