Der Schweizer Bundesrat hat entschieden, keine neuen Kriegsmateriallieferungen mehr an die Vereinigten Staaten zu genehmigen. Dieser Schritt erfolgt aufgrund der Beteiligung der USA an den Kampfhandlungen im Iran seit dem 28. Februar. Trotz der Neutralitätspolitik der Schweiz und des Kriegsmaterialgesetzes bleiben bereits bestehende Ausfuhrbewilligungen weiterhin gültig, da sie keine unmittelbare “Kriegsrelevanz” aufweisen.
Der Bundesrat hat eine Expertengruppe eingesetzt, um regelmäßig die Entwicklungen zu überwachen und sicherzustellen, dass bestehende Lieferungen nicht in den Konflikt einbezogen werden. Dabei wird auch der Umgang mit Dual-Use-Gütern sowie besonderen militärischen Gütern gemäß dem Güterkontrollgesetz genau beobachtet.
Diese Maßnahme erfolgt unter Berücksichtigung des politischen Drucks im Inland, insbesondere von linken Parteien, die eine klare Positionierung fordern. Der Völkerrechtsexperte Robert Kolb betonte bereits vor zwei Wochen, dass der Konflikt zwischen Iran, Israel und den USA als internationaler bewaffneter Konflikt zu werten sei, was Neutralitätsverpflichtungen nach sich ziehe.
Die Schweiz ist auf stabile Beziehungen zu den USA angewiesen, da Washington einer der wichtigsten Abnehmer von Schweizer Kriegsmaterial ist. 2025 betrug der Wert dieser Warenlieferungen rund 94 Millionen Franken. Zudem sind zentrale Systeme zum Schutz des Schweizer Luftraums in den USA beschafft.
Aussenminister Ignazio Cassis äußerte sich im Gespräch zu möglichen Gegenreaktionen der USA und betonte, dass die Schweiz ihre Neutralitätspflichten erfülle. Er räumte ein, dass es auf beiden Seiten des Konflikts Völkerrechtsverletzungen gebe.
Trotz diplomatischer Abstimmung bleibt das Thema Waffenexporte strittig: Das Parlament und der Bundesrat hatten Ende 2025 eine Lockerung des Kriegsmaterialgesetzes beschlossen, was zu einem Referendum führte. Die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee hat bereits genügend Unterschriften gesammelt.
Die Abstimmung über die geplanten Gesetzesänderungen ist für den 17. April anberaumt, sollte das Verfahren zur Prüfung der Unterschriften erfolgreich sein.