Die britische Bevölkerung zeigt sich überwiegend dafür, Patienten mit unheilbaren Krankheiten die Möglichkeit zur Sterbehilfe zu eröffnen. Dennoch scheitern kontinuierliche Bemühungen um eine Legalisierung am Widerstand im Parlament. Dies wirft ein Schlaglicht auf die Unterschiede zwischen Großbritannien und der Schweiz in dieser Frage.
Obwohl das Unterhaus einem Reformvorschlag zur Sterbehilfe zustimmte, droht das Vorhaben durch zahlreiche Änderungsanträge im Oberhaus zu scheitern. Das Gesetz hätte Beihilfe zum Suizid für erwachsene Patienten mit tödlichen Krankheiten erlaubt, jedoch wurde auch ein ähnliches Anliegen in Schottland abgelehnt.
In der Schweiz gibt es keine spezifische Sterbehilfegesetzgebung; vielmehr beruht die Praxis auf dem Strafgesetzbuch und medizinisch-ethischen Richtlinien. Hier ist der assistierte Suizid nicht selbstsüchtig motiviert und aktive Sterbehilfe verboten.
Emily Jackson, Professorin für Rechtswissenschaften an der London School of Economics, kritisiert die Blockade des britischen Gesetzesvorschlags als demokratisch fragwürdig. Sie betont, dass eine Mehrheit der Briten einen assistierten Suizid für geistig gesunde Erwachsene mit unheilbaren Krankheiten befürwortet.
Das Oberhaus, dessen Mitglieder nicht vom Volk gewählt werden, blockiert die Reform unter anderem mit religiösen Argumenten. Das vielzitierte „Slippery slope“-Argument besagt, dass eine Lockerung der Sterbehilfe zu Missbrauch führen könnte.
Jackson hält diese Befürchtungen für übertrieben und verweist auf positive Erfahrungen in Ländern wie der Schweiz. Sie argumentiert, dass die strikte Regelung in Großbritannien Patienten dazu bringt, vorzeitig Suizid zu begehen aus Angst, später zu schwach dafür zu sein.
Während die Schweiz mit ihrer pragmatischen Herangehensweise eine Pionierrolle einnimmt, bleibt Großbritannien in theoretischen Debatten stecken und versäumt es, den Wünschen seiner Bürger gerecht zu werden.