Michelle Keller berichtet, dass Dieter Haller, der ehemalige Vorsitzende der Stadt-Luzerner SVP-Partei, diese nun aufgrund seiner Verurteilung in einer Finanzaffäre verlassen hat. Die Parteileitung hatte zuvor ein Ausschlussverfahren eingeleitet.
Am Donnerstag gab die Partei bekannt, dass Haller per 8. April ausgetreten ist, nachdem er von der Parteiführung zur Stellungnahme aufgefordert worden war. Schon im Sommer 2024 hatte Haller seine Ämter wie das Präsidium der SVP Stadt Luzern und des Vize-Präsidiums bei der SVP Kanton Luzern niedergelegt, außerdem sein Kantonsratsmandat und die Mitgliedschaft in der Parteileitung der Schweizer SVP aufgegeben. Er hatte zudem den Austritt angeboten, doch die Stadtluzerner Parteileitung wollte zunächst die laufenden Rechtsverfahren abwarten.
Im Zentrum des Skandals steht eine Überweisung von 25’000 Franken von der Kasse der SVP Stadt Luzern auf Halters privates Konto, um eine Schuldenlast seiner Firma bei der Unfallversichererin Suva Luzern zu begleichen. Haller plante, das Geld nach dem Erhalt einer größeren Zahlung zurückzuzahlen. Dies bemerkte jedoch der Kassier Marcel Lingg und informierte die kantonale Parteileitung, wodurch das Geld wenige Tage später zurückerstattet wurde.
Haller musste sich Mitte März vor dem Bezirksgericht Luzern verantworten und wurde wegen Veruntreuung zu einer bedingten Strafe von 13’000 Franken verurteilt. Diese Entscheidung ist rechtskräftig, wie eine Sprecherin der Gerichte bestätigte.
Die Partei hält am Ausschluss des Alt-Grossstadtrats Yves Holenweger fest, der nach einer Mitgliederversammlung im März 2025 aufgrund seines öffentlichen Hinweises auf den Überweisungsfall ausgeschlossen wurde. Dieser Beschluss wird von der Parteileitung respektiert und ist unabhängig von Halters Austritt.
Die SVP hat in Reaktion auf die Vorfälle neue Sicherheitsmaßnahmen eingeführt, um alle finanziellen Entscheidungen strenger zu überwachen. Die nächste juristische Herausforderung für Haller und seinen ehemaligen Stellvertreter Timo Lichtsteiner steht im Mai bevor; sie müssen sich wegen übler Nachrede verantworten.
Verwendete Quellen: Medienmitteilungen, Telefonat mit der Medienstelle der Luzerner Gerichte, Austausch mit Marko Hotz sowie Archivmaterial von zentralplus.