Nach einem Dementi in der Parteikassenskandal-Affäre müssen sich Dieter Haller und Timo Lichtsteiner, ehemalige Führungsmitglieder der SVP Stadt Luzern, vor dem Bezirksgericht Luzern verantworten. Der Vorwurf: üble Nachrede durch eine Medienmitteilung im August 2024. Beide werden die Unschuldsvermutung genossen.
Das Dementi bezog sich auf Anschuldigungen von Alt-Grossstadtrat Yves Holenweger, der berichtet hatte, dass Haller im Sommer 2023 25’000 Franken von der Parteikasse auf sein privates Konto überwiesen habe. Dies führte zu einer Verurteilung Hallers wegen Veruntreuung. Die Mitteilung bezeichnete Holenwegers Aussagen als “Fehlinformation” und beschuldigte ihn des schweren Rufschadens sowie der Datenschutzverletzung.
Die Staatsanwaltschaft Luzern sieht in diesem Dementi eine Rufschädigung für Holenweger, obwohl seine ursprünglichen Behauptungen zutrafen. Haller wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 130 Franken und einer Busse von 2900 Franken verurteilt; Lichtsteiner erhielt eine leicht mildere Strafe. Beide haben diese Entscheidungen angefochten.
Die Anwälte fordern, die beiden wegen übler Nachrede oder gar Verleumdung zu belangen, da Zweifel an der Wahrhaftigkeit ihrer Mitteilung bestanden. Bei Verleumdung ist das Wissen um die Falschheit der Behauptungen strafverschärfend.
Der Anwalt von Holenweger argumentiert, dass interne Kommunikationen die Zweifel an der Richtigkeit des Dementis offenlegten. So deutete Kassier Marcel Lingg in einem Chat auf eine Aufklärungsmöglichkeit hin und Marco Hotz sowie Thomas Gfeller äußerten Vorbehalte.
Dieter Haller verteidigte sich, indem er angab, lediglich einen Entwurf erstellt zu haben, den Anwälte überprüften. Er betonte die kollektive Entscheidungsfindung der Parteileitung und verwies auf eine rechtliche Prüfung.
Timo Lichtsteiner gab an, dem Text vertraut zu haben, da er von Haller als rechtsgeprüft bezeichnet wurde. Als Vizepräsident handelte er nach bestem Wissen, ohne jemanden bewusst schädigen zu wollen.
Die Entscheidung über den Umfang der Kenntnis und Verantwortlichkeit der Beschuldigten liegt nun bei der Bezirksrichterin, die bald ein Urteil fällen wird.