Nach einem Monat Schweigen seit seinem Rücktritt als Verwaltungsratspräsident des Sozialversicherungszentrums WAS äusserte sich der ehemalige Regierungsrat Guido Graf gegenüber «SRF» zu den Vorwürfen, die er zurückweist. Es wird ihm vorgeworfen, dass Mitglieder des WAS-Verwaltungsrats unrechtmässig Spesen und Einzelaufträge erhalten haben sollen. Über 1000 Franken im Verwaltungsrat und 5700 Franken in der WAS Immobilien AG wurden als ungerechtfertigt eingestuft.
Parallel dazu hat die Aufsichts- und Kontrollkommission des Kantonsrats Strafanzeige wegen «Verdachts auf Amtsmissbrauch und ungetreuer Amtsführung» eingereicht, was mit der Gründung der WAS Immobilien AG 2019 im Zusammenhang steht. Graf hält die staatsanwaltschaftliche Untersuchung gegen ihn für unbegründet und betont, dass kein Missbrauch seines Amtes erkennbar sei.
Zum Vorwurf, unrechtmässig Spesen und Sitzungsgelder bezogen zu haben, erklärt Graf, alle Verwaltungsräte von WAS seien gleich behandelt worden. Er weist darauf hin, dass Abweichungen bei den Entschädigungen lediglich 100 Franken betrugen.
Die «Luzerner Zeitung» wirft ihm vor, Aufträge an seine Unternehmen zu lenken und damit seine Rolle als Verwaltungsrat verletzt zu haben. Graf beteuert jedoch, dass er in Kommissionen tätig war und entsprechend entschädigt wurde. Seine Firma habe von WAS oder der WAS Immobilien AG keine Aufträge erhalten.
Graf meint zudem rückblickend, dass er trotz Schwierigkeiten das Projekt mit dem Sozialversicherungszentrum in derselben Weise wiederum umsetzen würde. Er unterstreicht die Notwendigkeit, Verantwortung zu tragen und voranzugehen.
Nach ausführlichen Stellungnahmen der Regierung zu Vorstössen im Kantonsrat soll nun eine externe Untersuchung klären, ob Fehlverhalten vorliegt, wo Kontrollsysteme versagt haben könnten und ob Regeln angepasst werden müssen. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sollen Aufschluss darüber geben, ob es sich um individuelles Fehlverhalten oder organisatorische Probleme handelt.
Bis zur abschliessenden Klärung der Strafuntersuchungen gilt die Unschuldsvermutung für Guido Graf.