Der Kanton Zug wird diesen Sommer einen maroden Wanderweg zwischen Unter- und Oberägeri instand setzen. Diese Maßnahme folgt einem langwierigen Gerichtsstreit mit dem Verein Schweizer Wanderwege.
Trotz seiner geringen Länge von weniger als 300 Metern führte der Weg Rossallmig-Sod zu erheblichen Konflikten. Er befindet sich zwischen dem Waldgebiet “Rossallmig” und dem Gebiet “Naas” am Ufer des Ägerisees und ist stark beschädigt, was Wanderer und Mountainbiker dazu veranlasst hat, alternative Wege zu benutzen. Diese Umwege haben den Waldboden zusätzlich beeinträchtigt, insbesondere bei nassem Wetter.
Der 287-Meter lange Abschnitt soll neu gebaut werden; das entsprechende Baugesuch liegt derzeit vor. Der Bau folgt einem mehrjährigen rechtlichen Streit, in dessen Verlauf Zuger Wanderer den Kanton verklagten.
Früher führte ein anderer Weg entlang eines alten Forstwegs, aber nachdem die Korporationen Oberägeri und Unterägeri im Jahr 2016 feststellten, dass dieser kaum noch genutzt wurde, überließen sie ihn der Natur. Stattdessen verlegte die Zuger Baudirektion den Wanderweg offiziell auf seine heutige Route.
Der Verein Schweizer Wanderwege kritisierte diese Änderung und behauptete vor dem Verwaltungsgericht, dass der neue Weg nicht angemessen sei. Er argumentierte, der alte Pfad solle wiederhergestellt werden. Die Behörden verwiesen auf Strava-Daten, die einen höheren Gebrauch des neuen Wegs zeigten.
Trotz Bemühungen um eine einvernehmliche Lösung zwischen Kanton, Gemeinden und Verein kam es zu keiner Einigung, sodass das Gericht entschied. In seinem Urteil vom Januar 2025 stellte das Verwaltungsgericht fest, dass der neue Weg bei entsprechenden Anpassungen akzeptabel sei.
Der Verein Zuger Wanderwege verlor den Fall und musste die Gerichtskosten von 2500 Franken tragen. Das Urteil verpflichtete jedoch den Kanton, den neuen Weg sicherer zu gestalten.
Das nun vorliegende Bauprojekt sieht vor, den Weg auf den Standard der Kategorie T1 auszubauen und größere Bauarbeiten zu vermeiden. Treppenstufen sollen steile und rutschige Abschnitte sichern, und das Material wird lokal beschafft.
Um Konflikte zwischen Wanderern und Mountainbikern zu verhindern, sind getrennte Wege geplant. Die Arbeiten sollen bis Ende August abgeschlossen sein.
Quellen: Baugesuch beim Amt für Wald und Wild Zug, Urteil des Zuger Verwaltungsgerichts vom Januar 2025, schriftliche Anfrage bei der IG Mountainbike Zug.