Im Kanton Zug könnten in naher Zukunft die Geschwindigkeitsbegrenzungen auf zwei Straßenabschnitten gesenkt werden. Diese Pläne sind nun offiziell bekannt. In der Ammannsmatt strebt die Stadt Zug eine Einführung einer Begegnungszone mit Tempo 20 an, während Unterägeri ebenfalls vorhat, die Geschwindigkeit zu reduzieren, wie aus Amtsblättern hervorgeht. Beschwerden gegen diese Entscheidungen können in den kommenden Wochen beim Zuger Verwaltungsgericht eingereicht werden.
Seit 2005 gilt im Siedlungsgebiet Ammannsmatt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30. Der Zuger Stadtrat hat jedoch entschieden, die Begrenzung auf Tempo 20 zu senken und diese Änderung als Begegnungszone umzusetzen. Die Sicherheitsdirektion des Kantons Zug hat diesen Beschluss genehmigt.
Am 4. März 2026 beschloss der Gemeinderat von Unterägeri, die zulässige Geschwindigkeit auf einem Abschnitt der Höfnerstrasse zwischen den Liegenschaften Höfnerstrasse 106 und Egggatter zu senken. Hier soll das Tempo auf 60 Kilometer pro Stunde reduziert werden. Auch dieses Vorhaben erhielt die Zustimmung der Zuger Sicherheitsdirektion.
Gegen diese Entscheidungen können innert 30 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zug schriftlich Beschwerden eingereicht werden. Scheitern die Beschwerden oder wird kein Einspruch eingelegt, treten die Änderungen in Kraft.
Quellen: Mitteilung im Amtsblatt