Der Fortschritt der parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) im Kanton Zug gewinnt an Fahrt. Die Direktion des Innern hat kürzlich die letzten Seevilla-Akten zur Verfügung gestellt, ohne sie zu schwärzen.
Die Übergabe erfolgte am vergangenen Freitag und umfasste alle von der PUK angeforderten Dokumente, wie in einer Mitteilung des Kantons erläutert wird. Landammann Andreas Hostettler, Direktor des Innern, hebt hervor: «Damit verfügt die PUK nun über sämtliche relevanten Unterlagen unserer Direktion.» Er äußerte sich erleichtert darüber, dass der Entscheid zur Aktenfreigabe endlich gefällt wurde.
Die Herausgabe der Dokumente mit dem Titel «Vorkommnisse See-Villa» erforderte zuvor eine rechtliche Prüfung durch die engere Justizprüfungskommission (JPK) des Kantons. Dies war notwendig, um rechtliche Hürden hinsichtlich der Vertraulichkeit einiger Dokumente zu überwinden.
In einer neuesten Antwort auf eine Anfrage der ALG-Fraktion erklärte die Regierung die Hintergründe: Einige der angeforderten Unterlagen fielen unter das Notariatsgeheimnis und konnten nur nach dessen Aufhebung freigegeben werden. Die Entbindung wurde nun erteilt, wobei die Regierung ihre Kooperation mit der PUK betonte und sich für eine transparente und lückenlose Klärung aussprach.
Die Untersuchungen konzentrieren sich auf die Rolle des Staates im Zusammenhang mit dem umstrittenen Verkauf einer Luxusliegenschaft in Oberägeri. In der Antwort der Regierung wird erstmals die Anzahl der hängigen und abgeschlossenen Verfahren zum Grundstück genannt: «weit über 50 Verfahren». Auch diese Liste wurde der PUK übergeben, nachdem kürzlich ein strafrechtliches Verfahren gegen Käufer und Verkäufer für Aufsehen gesorgt hatte.