Anfang November kamen Schweizer Unternehmer mit Donald Trump zusammen, um über einen Zollkonflikt zu sprechen. Wie viel wusste das Staatssekretariat für Wirtschaft von dieser Initiative? Die Behörde verweigert die Herausgabe relevanter Dokumente.
Ein Novembertreffen im Oval Office bleibt in Erinnerung, bei dem Schweizer Finanz- und Luxusindustrievertreter Donald Trump aufsuchten, um ihn für den Zollstreit zu gewinnen. Unter ihnen war Alfred Gantner, Mitgründer der Partners Group aus Zug, der gemeinsam mit anderen eine Rolex-Tischuhr und einen Goldbarren überreichte – was zur Strafanzeige wegen Bestechung durch die Grünen führte.
Bis heute ist unklar, inwiefern das Wirtschaftsdepartement unter Guy Parmelin (SVP) und der Bund von diesen Aktivitäten Kenntnis hatten. Wie jetzt bekannt wird, verhindert das Staatssekretariat für Wirtschaft aktiv die Informationsfreigabe.
Eine Journalistin forderte im Dezember 2025 nach dem Öffentlichkeitsgesetz Einsicht in den Briefwechsel zwischen dem Wirtschaftsdepartement und den Unternehmern. Sie wollte zudem Dokumente sehen, die zwischen dem Departement, dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) und «Team Switzerland» ausgetauscht wurden.
Das Seco verweigerte auch nach Einschaltung des Öffentlichkeitsbeauftragten des Bundes (EDÖB) die Herausgabe. In strittigen Fällen müssen betroffene Behörden dem EDÖB Dokumente zur Prüfung zukommen lassen, ob das Öffentlichkeitsgesetz Anwendung findet. Doch auch dies lehnte das Seco ab, wie der Verein «Öffentlichkeitsgesetz.ch» berichtet.
Das Staatssekretariat begründet seine Verweigerung mit dem Argument, dass Dokumente im Zusammenhang mit internationalen Streitbeilegungsverfahren vom Öffentlichkeitsgesetz ausgenommen sind. Das Völkergewohnheitsrecht übersteige das nationale Recht. Zudem argumentiert es, dass die Unterlagen unter mehrere Ausnahmebestimmungen fallen – wie etwa bei laufenden Verhandlungen oder der Gefährdung von aussen- oder wirtschaftspolitischen Interessen.
Der Öffentlichkeitsbeauftragte widerspricht diesen Begründungen und sieht darin eine Pflichtverletzung des Seco. Behörden müssen nachweisen, dass Ausnahmen zutreffen – was ohne Einsichtnahme in die Unterlagen nicht möglich sei. Er empfiehlt daher die vollständige Herausgabe der Dokumente zum «Team Switzerland».
Ob das Seco diesem Rat folgt, bleibt offen. Das Staatssekretariat lehnt den Entscheid ab und plant eine entsprechende Verfügung, wie Sprecher Fabian Maienfisch gegenüber der «NZZ» erklärt. Dieser Schritt kann vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochten werden, wodurch weitere Monate vergehen könnten, bis mehr Klarheit herrscht.