Es scheint, als würde das neue bilaterale Abkommen nicht in einem Schritt zur Abstimmung gebracht. Dies ist sowohl für die SVP als auch für die EU ärgerlich, jedoch aus unterschiedlichen Gründen. Eine seltene Übereinstimmung: Die Schweizerische Volkspartei (SVP) stimmt mit der Europäischen Union darin überein, dass sie sich über die politische Behandlung der neuen bilateralen Abkommen in der Schweiz als Gesamtpaket ärgern. Beide Parteien sind unzufrieden damit, dass diese nicht wie vereinbart als ein umfassendes Paket behandelt werden.
Bereits länger diskutiert wird die Möglichkeit, das große Paket aufzuteilen, wobei auch Befürworter von der FDP bis zur SP Interesse zeigten. Im März äußerte sich der FDP-Nationalrat Simon Michel in einem NZZ-Streitgespräch klar für eine Aufteilung mit mindestens zwei Volksabstimmungen. Nachdem die Tamedia-Zeitungen das Thema aufgriffen, gab es Berichte über breite parlamentarische Unterstützung.
Die SVP reagierte darauf empört und warf der Gegenseite vor, das Volk zu täuschen. Die EU hingegen fordert ebenfalls die Einheit des Pakets. Ihre Haltung wurde im November durch einen Chefunterhändler bei einem Besuch in Brüssel deutlich gemacht: “Alles oder nichts”.
Der Bundesrat zeigt sich unbeeindruckt von den Vorwürfen der SVP, vor der EU den Bückling zu machen. Er hat die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um das Paket in Etappen behandeln zu können: Die Abkommen sind in zwei Teile mit insgesamt vier Bundesbeschlüssen unterteilt.
Dies ermöglicht ein Vorgehen wie folgt: Zuerst wird der “Stabilisierungsteil” beschlossen, während die neuen Verträge später behandelt werden. Das Parlament könnte also zunächst nur die Stabilisierung zur Abstimmung bringen (frühestens Juni 2027). Die neuen Verträge könnten 2029 folgen.
Offiziell bleibt der Bundesrat bei der Position, es handle sich um ein Paket – anderes wäre eine Provokation gegenüber der EU. Doch de facto hat er diese Logik aufgegeben: Laut seiner Botschaft könnte der Stabilisierungsteil auch dann in Kraft treten, wenn Teile des Weiterentwicklungsteils abgelehnt werden.
Konkret: Obwohl verhandelt wurde, ein Gesamtpaket zu schaffen, kann die Schweiz laut Bundesrat einzelne Teile ablehnen. Eine wichtige Einschränkung bleibt jedoch bestehen: Die drei neuen Abkommen benötigen den Stabilisierungsteil für ihre Gültigkeit.
Die EU sieht das anders und beharrt darauf, dass die Teile des Pakets untrennbar sind. Unklar ist, wie sie reagieren würde, wenn beispielsweise nur bestimmte Abkommen abgelehnt werden.
Der Bundesrat setzt auf die Annahme, dass die EU eine Teilung durch die Schweiz akzeptieren könnte, ohne klare Signale dazu vonseiten der EU zu haben. Es müssten “die Modalitäten des Inkrafttretens” im Falle einer etappierten Abstimmung mit der EU abgestimmt werden.
Viele Befürworter sind optimistisch, dass die EU mit der Annahme nur des Stabilisierungsteils leben könnte. Dies würde das ursprüngliche Anliegen erfüllen: eine neue institutionelle Basis für die Schweiz-EU-Beziehung.
Die SVP kritisiert vehement die Aufspaltung, obwohl sie eigentlich von einem Nicht-Akzeptieren der EU profitieren könnte. Ihre Motive liegen wohl anders: Sie weiß, dass die größte Opposition gegen alle Abkommen gleichzeitig besteht, und es ist strategisch klüger, am Gesamtpaket festzuhalten.
Auch im Pro-Lager gibt es eine Strategieänderung: Der Bundesrat erhoffte sich, dass das Stromabkommen als Verkaufsargument dienen würde. Doch scheint dies nicht der Fall zu sein und das Abkommen wird zum Hindernis. Daher ziehen viele Befürworter die Etappierung vor.
Der SVP-Bundesrat und Energieminister Albert Rösti befindet sich in einer komplexen Position: Er unterstützt zwar grundsätzlich die Parteilinie gegen das Paket, steht aber auch hinter dem Stromabkommen. Für ihn wäre der schlechteste Fall, wenn nur die Stabilisierung angenommen und das Stromabkommen abgelehnt würde.
Die parlamentarischen Debatten sollen im September starten, wobei es fraglich ist, ob der Ständerat alle Teile in einer Session behandeln kann.