Nachdem das oberste Gericht der USA entschieden hat, dass die während Trumps Amtszeit verhängten hohen Zölle auf Schweizer Waren illegal waren, können nun Firmen die zu viel gezahlten Abgaben zurückfordern. Diese Möglichkeit besteht seit vier Tagen, doch viele Unternehmen sind noch zögerlich bei der Stellungnahme. Trotzdem zeigt sich Optimismus darüber, dass die US-Rechtsstaatlichkeit greift und eine Rückerstattung erfolgt. So plant beispielsweise Victorinox, 3,8 Millionen Dollar zurückzuverlangen.
Von August bis Dezember 2025 hatte Trump einen 39-Prozent-Zoll auf Schweizer Importe verhängt. Im Dezember 2025 wurde dieser Zoll schließlich durch Verhandlungen des Bundesrats mit den USA auf 15 Prozent reduziert, wobei die Details dieses bilaterale Handelsabkommens noch ausgehandelt werden.
Im Februar 2026 erklärte der Supreme Court, dass die Trump-Administration sich auf eine nicht gültige gesetzliche Grundlage berief, um diese Zölle einzuführen. Importeure können nun über ein Online-Portal des US-Zolls Listen ihrer Einfuhren zurückerstattungsfähig machen lassen. Die Auszahlung erfolgt an die in den USA ansässigen Tochterfirmen.
Stabile Zöllneraten sind für Unternehmen essenziell, um Preisgestaltung und Vertragsabschlüsse sicherzustellen. Der administrative Aufwand durch häufige Änderungen ist beträchtlich. Ein weiteres Ziel des bilateralen Abkommens könnte die Anregung von Investitionen in Produktionsstätten in den USA sein, was für kleinere Firmen jedoch eine Herausforderung darstellt.
Während manche Unternehmen nach neuen Märkten Ausschau halten, bleibt abzuwarten, ob das Handelsabkommen stabile Rahmenbedingungen schafft. Exporteure müssen weiterhin flexibel bleiben.